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Fake-Nuss: von 18500 Fukushima-Toten in der ARD und anderen Märchen

Bei der Tagesschau fallen entscheidende Worte weg, ein Meteorologe agitiert mit absurden Argumenten gegen Kernkraftwerke, eine Grünen-Aktivistin erfindet Schwerverletzte. Offenbar gilt bei dem Senderverbund das Motto: Warum nicht, wenn’s der Sache dient

Am 13. Januar platzierte die Tagesschau auf ihrer Website eine aus mehreren Gründen bemerkenswerte Meldung: „Das am Meer gelegene Atomkraftwerk Fukushima war kurz nach einem schweren Erdbeben am 11. März 2011 von einem fast 15 Meter hohen Tsunami getroffen worden. Das Kühlsystem des Kraftwerks fiel aus, in drei der sechs Reaktoren kam es zur Kernschmelze. Es war das schlimmste Atomunglück seit der Tschernobyl-Katastrophe von 1986, etwa 18500 Menschen kamen ums Leben.“

Achtet auf den, der „Verschwörungstheorie“ sagt

Der Physiker Hans Joachim Schellnhuber schlägt eine Rationierung von CO2 vor: Jeder soll nur noch drei Tonnen ausstoßen dürfen. Sein Plan passt in ein großes Bild: Nicht nur er wünscht eine radikal andere Gesellschaft. Ihre Freunde befinden sich überall im Westen auf dem Vormarsch

Hannah Arendt meinte, Wahrheit gebe es nur zu zweien, was für sie einschloss, dass sie auch jemandem aus Versehen entschlüpfen kann. Dafür braucht es noch nicht einmal Philosophen. Ein Politiker und ein Fragesteller genügen, so wie bei Alfred Schiers Gespräch mit Karl Lauterbach, ausgestrahlt im Frühjahr 2021 auf Phoenix (ab Minute 17.46).

Plattformen, Politik und Zensur: Einblicke in eine Verschwörungspraxis

Durch die Twitter Files zeigt sich, in welchem Maß große Plattformen in der Corona-Zeit bestimmte Meinungen unterdrückten. Auch Facebook tat sich dabei hervor. Das belegen zumindest einzelne Fälle. Beispielsweise ein Verfahren des Autors gegen die Zuckerberg-Firma

Dafür, dass sich das Verfahren Alexander Wendt gegen Meta Platforms Ireland Ltd., also Facebook, fast eineinhalb Jahre dahinschleppte, endete es dann doch etwas plötzlich. In den letzten Tages des Jahres 2022 entschied sich Facebook, eine schon am 19. August 2021 ergangene einstweilige Verfügung des Landgerichts München anzuerkennen.

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