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Einser haben die besten Chancen

Kippte das Karlsruhe gerade den Numerus Clausus für das Medizinstudium? Nein, sagt Gastautorin Marisa Kurz. Und das ist auch gut so. Sie hat sich das Urteil genauer angesehen

von Marisa Kurz

Das Bundesverfassungsgericht hat an diesem Dienstag verkündet, dass die Studienplatzvergabe für Medizin in Teilen verfassungswidrig ist. Bis Ende 2019 müssen Bund und Länder neue Regelungen schaffen.

Das höchste Gericht hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob das Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte durch die strengen Zulassungsbeschränkungen zum Medizinstudium eingeschränkt wird. Geklagt hatten zwei abgelehnter Bewerber; das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen reichte den Fall nach Karlsruhe weiter.

Was ist nun der Kern des Grundsatzurteils? Erstens: Die Studienplatzvergabe unter Einserabiturienten wird gerechter. Zweitens: für den Rest wird der Zugang zum Studium unter Umständen erschwert, vor allem für diejenigen, die auf einen Studienplatz warten. Denn die Wartezeit soll jetzt begrenzt werden. Drittens: Darüber hinaus wird sich kaum etwas am Zulassungsverfahren zum Medizinstudium ändern.

Viele Zeitungen hatten getitelt, das Gericht hätte den Numerus Clausus gekippt. Tatsächlich bekennt sich das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil klar zur Vergabe der Studienplätze an Einserabiturienten. Durch kleine Änderungen soll die Aufteilung der Studienplätze unter den Besten neu geregelt werden. Gerade Abiturienten mit „schlechten“ Einserschnitten, die den Einzug ins Studium nur knapp verpassen, dürften davon profitieren.

Für Bewerber mit Noten ohne eine eins vor dem Komma wird sich aller Voraussicht nach wenig ändern. Zwar müssen in Zukunft alle Hochschulen zusätzlich zur Abiturnote mindestens ein weiteres Eignungskriterium prüfen. Eine Gewichtung der Kriterien gibt das Verfassungsgericht allerdings nicht vor. In der Praxis werden im Auswahlverfahren der Hochschulen schon verschiedene Auswahlkriterien berücksichtigt. Da allerdings die Abiturnote bei allen Auswahlverfahren eine große Rolle spielt und eine schlechte Note kaum durch andere Leistungen ausgeglichen werden kann, besitzen Einserabiturienten in aller Regel die besten Chancen auf einen Studienplatz. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

Neu ist: Wer zu lange keinen Medizinstudienplatz bekommen hat oder zu lange kein Medizinstudium angetreten ist, der muss in Zukunft sogar ganz um einen Studienplatz fürchten. Die Garantie, dass jeder, der nur lange genug wartet, irgendwann einen Platz bekommt, wird mit der Einführung einer maximalen Wartezeit verfallen. Je nachdem auf welche Wartezeit sich die Gesetzgeber einigen werden, werden davon mehr oder weniger Bewerber betroffen sein. Studienplatzanwärter, die aktuell schon seit einigen Jahren warten, müssen nun hoffen, dass sie zum Zeitpunkt der Einführung einer maximalen Wartezeit nicht schon zu viele Semester angesammelt haben. Für Spätberufene wird der Einstieg ins Medizinstudium unter Umständen unmöglich.

Warum ist das Urteil über den Numerus Clausus wichtig? Auf einen Medizinstudienplatz kommen in Deutschland ungefähr fünf Bewerber. Zwanzig Prozent der etwa 9.000 Medizinstudienplätze werden bisher an die Bewerber mit der besten Abiturnote vergeben. Der erforderliche Notenschnitt ergibt sich aus den Noten der Mitbewerber aus dem jeweiligen Bundesland (Landesquote). Zum Wintersemester 2017/18 lag dieser sogenannte numerus clausus (NC) in fast allen Bundesländern bei 1,0, nur in zwei Bundesländern bei 1,1. In diesem Verfahren sieht das Bundesverfassungsgericht keine Verletzung des Grundgesetzes. Allerdings ist es nach dem Spruch aus Karlsruhe verfassungswidrig, dass Studienanwärter bei ihrer Bewerbung sechs Studienortspräferenzen angeben müssen, weil dadurch ihre Chancen auf einen Studienplatz in erster Linie vom Ortswunsch (also von der Zahl der dort vorhandenen Studienplätze und der Zahl der dortigen Mitbewerber) abhängt und nicht von ihrer Eignung für das Studium.

Dass sich das Bundesverfassungsgericht im Großen und Ganzen hinter den NC stellt, ist pragmatisch. Tatsächlich ist die Abiturnote ein guter Prädikator für den Erfolg im Medizinstudium. Wer schon in der Schule fleißig war, wird auch im lernintensiven Medizinstudium zurechtkommen. Statistisch gesehen sind Studenten, die über Wartezeit einen Medizinstudienplatz bekommen, im Studium tatsächlich weniger erfolgreich. Vor dem Hintergrund, dass ein Medizinstudienplatz den Steuerzahler etwa 200 000 Euro – und damit mehr als alle anderen Studienplätze – kostet, erscheint es nicht abwegig, Studienplätze an diejenigen Bewerber zu vergeben, die das Studium mit hoher Wahrscheinlichkeit auch erfolgreich beenden.

Für eine kleine Gruppe von Bewerbern auf einen Medizinstudienplatz bleibt alles unverändert. Nämlich für die bis zu drei Prozent, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Ich selbst studiere gerade im dritten Jahr Humanmedizin. Erst nach einem Studienabschluss in Biochemie und Philosophie ist mir klargeworden, dass ich Ärztin werden will. Als Hochschulabsolventin konnte ich mich für einen Zweitstudienplatz bewerben. Mit einem Abi von 2,3 hätte ich ansonsten keinen Platz bekommen. Wartesemester musste ich nicht einschieben, da ich die ganze Zeit seit meinem Abitur studiert hatte. Viele meiner Kommilitonen sind Späteinsteiger. Sie haben die Wartezeit entweder gezielt für eine Ausbildung im medizinischen Bereich genutzt – oder kommen aus ganz anderen Berufen und wollten sich mit Mitte 20, 30, 40 oder sogar 50 noch einen Lebenstraum erfüllen.

Ich muss zugeben, dass die jungen Einserabiturienten beeindruckende Leistungen bringen und sich straight durchs Studium bewegen, während wir Älteren nebenbei arbeiten und mit einem zusätzlichen Semester das Studium entzerren. Letztlich kommen die meisten von uns aber gut durch.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts für eine maximale Wartezeit führt nur zu einem Ende der unbegrenzten Chancen auf einen Medizinstudienplatz. Es wird in Zukunft nicht mehr funktionieren, einfach nur lange genug in der Schlange gestanden zu haben.

 

 



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13 Kommentare
  • Julius Fischer
    20. Dezember, 2017

    @Frau Kurz

    Ich habe siebeneinhalb Jahr auf einen Studienplatz gewartet, daher finde ich diese Zweitstudienquote bis auf Berufswünsche wie Mund-Kiefer-Gesicht-Chirurg oder Kieferorthopäde etwas merkwürdig.

    Die Autorin hat Biochemie und Philosophie studiert, woraus sich keinerlei zwingende Gründe für ein Berufsbild anfügen, das ein Medizinstudium wirklich braucht. Demnach werden doch diejenigen, die wirklich als Arzt arbeiten möchten und eine lange Wartezeit in Kauf nehmen, aber in der Zwischenzeit zwecks anderer Interessen auch gerne etwas in ihrer Wartezeit studiert hätten, doch etwas für dumm verkauft. Wenn das so einfach wäre, hätte ich mich auch gerne für Biologie oder Chemie etc. eingeschrieben und dementsprechend auch bei Studienstart (Medizin) Vorteile gehabt.

    Ich las in letzter Zeit öfters, dass man auf einen Studienplatz im Zweitstudium offenbar ganz gute Chancen hat. Man erhält sich dann natürlich eine gewisse Studierfähigkeit, die ich mir beispielsweise nach siebeneinhalb Jahren aus der Schule wieder aneignen musste. Ganz fair gegenüber den Wartezeitlern ist das also meiner Ansicht nach nicht.

    • Julius Fischer
      20. Dezember, 2017

      Bei der ZVS steht sogar, dass man “besondere Gründe glaubhaft machen” müsse. Hierbei ist zu wissen, dass gerade der Grund für das “Hochschulverbot” für Wartezeitler darin bestand, die übrigen Studiengänge nicht zu verstopfen.

      • Julius Fischer
        20. Dezember, 2017

        Nur aus Interesse: Wo leiten sich die “besonderen Gründe” für ein zwingendes Berufsbild aus Biochemie und Philosophie ab?

  • Claas Hüttenrauch
    20. Dezember, 2017

    Ich rate ab…
    Medizin in D zu studieren….
    Als Arzt in D zu arbeiten…
    Die unangemessenen Erwartungen von Politik & Staat mit der Approbation zwangsläufig erfüllen zu müssen.
    .
    Nun das Nudging der Justiz, der Politik, der Verbände.
    Gesellschaftlich fehlende Anerkennung, unangemessene Vergütung, berufliche Rahmenbedingungen, die jeglicher Beschreibung spotten – sowohl in der ambulanten wie in der stationären Medizin.
    Der Berufsstand ködert mit Versprechungen, die sich im Laufe der Zeit in Luft auflösen – und medizinische Akademiker am Ende ihres Berufslebens als Kassenärzte krank an Leib & Seele in Pension gehen lässt, wo Mediziner zunehmend in Altersarmut enden.
    .
    Bundes- und landesgesetzliche Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar – Urteil vom 19. Dezember 2017 – 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14,
    Pressemitteilung Nr. 112/2017 vom 19. Dezember 2017, darin u.a.:

    “…5. Schließlich sieht der Gesetzgeber für einen Anteil von 20 % der in den Hauptquoten zu vergebenden Studienplätze die Vergabe nach Wartezeit vor (Wartezeitquote).
    Die Bildung einer solchen Wartezeitquote ist verfassungsrechtlich nicht unzulässig, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen mit Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.
    .
    Die jetzige Bemessung der Quote ist noch verfassungsgemäß. Über den Anteil von 20 % der in den Hauptquoten zu vergebenden Studienplätze hinaus darf der Gesetzgeber die Wartezeitquote jedoch nicht erhöhen.
    .
    Als verfassungswidrig erweist es sich, dass der Gesetzgeber die Wartezeit in ihrer Dauer nicht angemessen begrenzt hat. Denn ein zu langes Warten beeinträchtigt erheblich die Erfolgschancen im Studium und damit die Möglichkeit zur Verwirklichung der Berufswahl…”
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-112.html
    .
    Deutscher Bildungs-Irrsinn hoch drei
    Wie kann man nur so sein Leben vergeuden, bis zu 14 Semester auf einen Studienplatz warten zu wollen?
    Diese Zeit fehlt letztlich auch im Renten-Einkommen, dass sowieso gering in D ausfällt, quer durch alle Berufsgruppen, weil der Staat sich in ungenierter Weise am Einkommen der Bürger mittels Steuern und Sozialabgaben bereichert…
    .
    “…Bereits seit langem äußerte die bvmd Kritik am aktuellen Zulassungsverfahren und fordert ein transparentes und gerechtes Verfahren. Taktisches Auswählen der Studienorte und Losglück anstelle einer echten Möglichkeit zur Angabe der Ortspräferenzen entscheiden über die Erfolgsaussichten auf einen Studienplatz.
    .
    Auch unsere Ablehnung der Wartezeitquote, die mit 14 Semestern inzwischen länger dauert als die Regelstudienzeit, führten wir nicht nur während der Hauptverhandlung im Verfassungsgericht an…”
    https://www.bvmd.de/fileadmin/user_upload/2017-12-19_PM_Urteil_des_Bundesverfassungsgerichtes_zur_Zulassung_zum_Medizinstudium.pdf
    .
    Medizin In D? Kannste vergessen – als Feindbild von Kassen & Politik instrumentalisiert und degradiert von Selbstverwaltung & Sozialgerichtsbarkeit zum kontrollierten Befehlsempfänger der planwirtschaftlichen Machthaber des dt. Allgemeinwohl sind mittlerweile tausende von dt. Ärzten ausgewandert. Ein teurer Braindrain, der auch andere Branchen trifft.
    .
    Der ethisch-moralische Nasenring von Körperschaften, Kassen, Gesundheitspolitik und Gesundheitswirtschaft
    macht durch planwirtschaftliche Eingriffe und Wettbewerbsverzerrung medizinische Versorgung ambulant und stationär nicht besser,
    macht Patienten nicht gesund,
    macht Versicherte ärmer,
    macht Ärzte durch Spardiktate kaputt.
    .
    Ich rate nach eigenen Erfahrungen mit mehr als 13 Jahren Berufs- und Gesundheitspolitik dringend davon ab, unter diesen Bedingungen in D Medizin zu studieren – will man nicht Verstand, Lebenslust & Beziehungen
    Staat, Gesellschaft & Gesundheitswirtschaft nutzen den Idealismus junger Menschen auch zukünftig unter den herrschenden Bedingungen des dt. Sozialstaates in hohem Masse in unredlicher Weise aus.
    Dem hat das BVerfG nun wenigstens ansatzweise einen Riegel vorgeschoben.

    MfG, #aerztliche_berufspolitik
    .
    P.S. Und wo bleibe dabei die Krankenversorgung? – fragte gar selbst der bvmd auf seinem Kongress:
    “…Wir sind immer noch fasziniert von dem mainzigartigen 11. BVMD Bundeskongress Mainz 2017. Mehr als 450 Studierende aus ganz Deutschland durften wir vom 1. bis 3. Dezember 2017 in Mainz begrüßen.
    Drei Tage, voller Workshops, Impulsvorträge und Bukoolympiade liegen hinter uns.
    .
    Während des Forums der Möglichkeiten hatten wir die Gelegenheit, potentielle Arbeitgeber_innen, andere Verbände und Ausstellende kennen zu lernen und während der großen Podiumsdiskussion hinterfragten wir die aktuellen Herausforderungen der Universitätsmedizin:
    Was ist echte Forschung?
    Wie sieht ein faires PJ aus?
    Und wo bleibt dabei eigentlich die Krankenversorgung? …”
    https://www.bvmd.de/aktiv-werden/aktuelle-meldungen/meldung/11-bvmd-bundeskongress-2017-in-mainz/

    • Dr. med. Ulrich Opfermann
      26. Dezember, 2017

      Ich verstehe Ihre Warnung vor Ausübung des ärztlichen Berufes nicht-ich bin selbst einer und sehr zufrieden, sowohl mit dem Beruf als auch mit der Vergütung.

  • Malte
    21. Dezember, 2017

    Marisa, zwei Punkte:
    – “Prädikator”? Du meinst bestimmt “Prädiktor”.
    – Die zentrale Erklärung ist nicht ganz nachvollziehbar.
    Du erklärst, es sei “nach dem Spruch aus Karlsruhe verfassungswidrig, dass Studienanwärter bei ihrer Bewerbung sechs Studienortspräferenzen angeben müssen, weil dadurch ihre Chancen auf einen Studienplatz in erster Linie vom Ortswunsch (also von der Zahl der dort vorhandenen Studienplätze und der Zahl der dortigen Mitbewerber) abhängt”.
    Weiter oben hattest Du aber erklärt, der NC liege “in fast allen Bundesländern bei 1,0, nur in zwei Bundesländern bei 1,1”. Wenn aber der NC im wesentlich überall gleich ist, wie macht dann der Studienort einen Unterschied? Offenbar hinsichtlich der Auswahlkriterien für die 80%, die nicht nach Abiturquote ausgewählt werden. Aber über den Kriterien-Mix bei diesem Hauptanteil sagst Du praktisch nichts. Das fehlt m.E.

  • Jürgen
    21. Dezember, 2017

    Die Verfasserin hat sicher recht, auf die “Lernkopmpetenz” von Einser Abiturienten zu verweisen, und auch ihr Hinweisauf das bessere Abschneiden während des Studiums ist nachvollziehbar. Was aber eine sehr gute Abitursnote nicht verrät ist die Sozialkompetenz dieser Gruppe, die nach dem Studium ja auf die Menschheit, in diesem Fall noch auf die besonders sensible Gruppe von Kranken losgelassen wird. Jeder, der ein Krankenhaus von innen kennt, wird von völlig unsensiblen jungen (meist) Ärztinnen, viele davon kaum über zwanzig, berichten können, denen jedes Gespür für Kranke abgeht und deren Hilflosigkeit auf diesem Gebiet allzu offenkundig ist. Wenn also die Sozialkompetenz ein stärkeres Kriterium bei der Vergabe der Studienplätze wird, wäre das im Sinne der Kranken nur zu wünschen.

    • Julius Fischer
      21. Dezember, 2017

      Ein oft angeführtes Argument ist hier immer: Wer sagt denn, das derjenige mit einem Abi von 2,5 sozial kompetenter ist als der 1,0er? Dazu kommt, dass es wohl tatsächlich schwer ist, die soziale Kompetenz von Menschen zu messen. Im Gespräch mit dem Dekan meiner Fakultät wurden genau diese Argumente angeführt.
      Und tatsächlich: Ist tatsächlich jemand sozial kompetenter, nur weil sein Abischnit schlechter ist? (Ich denke, insgeheim ja, aber das interessiert keinen) Schließlich muss man i.d.R. seine Pubertät oft genug ziemlich atypisch durchlaufen haben, um solch einen Schnitt zu erreichen.

  • Geli Raum
    21. Dezember, 2017

    Sehr geehrte Frau Kurz, Im Großen und Ganzen schätze ich ihre spitzzüngigen und eigentlich gut recherchierten Beiträge.
    Dieser Artikel hier lässt mich doch etwas den Kopf schütteln. Ich kann den Sinn und Zweck eines Medizinstudiums als Erfüllung eines Lebenstraums mit 40 oder 50 Jahren nicht so recht sehen. Einen Abschluss erwirbt man doch eigentlich, um die Legitimation einer Berufsausübung zu haben. Alles andere ist Hobby und sollte dann nicht vom Staat finanziert werden müssen. Wenn man erst im “Mittelalter” beginnt, diese langwierige Ausbildung auf sich zu nehmen, hat man dann eventuell mit 55 oder 60 Jahren seinen Facharzt. Auch wenn man in diesem Alter sicher schon über eine Menge Lebenserfahrung verfügt, hat man aber eben dann noch keine Berufserfahrung.
    Außerdem gehören auch so aufregende Dinge wie Bereitschaftsdienst und durchgearbeitete Nächte zum Job. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein “ältlicher” Assistenzarzt von Anfang 50 das rein physisch und auch mental noch über einen längeren Zeitraum unbeschadet durchhält.
    Ich wäre dafür, diese teure Ausbildung maximal bis zu einem Studienbeginn mit vielleicht 28 Jahren finanziell zu unterstützen. Jeder, der das dann noch just for fun macht, sollte das dann selbst bezahlen müssen.
    Ich bin auch der Meinung, dass bei einem Medizinstudenten auf dem Abizeugnis durchaus im Durchschnitt eine 1 vorndran stehen sollte, aber das geht dann aber auch bis 1,99.
    Viele der 1,0-Medizinstudenten haben aus meiner Erfahrung heraus zwar gute Noten, sind jedoch zur Erfüllung ihres Berufswunsches (oder den, welchen die Eltern für sie vorgesehen haben) derart auf Leistung gedrillt, dass menschliche, empathische Aspekte gern etwas in den Hintergrund treten.
    Ich weiß, wovon ich spreche.
    Mein Medizinstudium habe ich nach einem Jahr Hilfsschwester in der Klinik mit 19 Jahren begonnen, war, bedingt durch den Nachwuchs, Anfang der Neunzigerjahre mit knapp 32 Jahren Fachärztin.
    Das ist kein Job, den man einfach so zum Spaß macht. Bei allen Sachzwängen und Möglichkeiten, die der Arztberuf bietet, gehört auch immer eine emotionale Bindung dazu.
    Meine Vorschläge an die Politik:
    1.: Erarbeitung von Algorithmen bei der Einschätzung der Bewerber (für alle Universitäten Deutschlands gleichermaßen verbindlich), die die menschlichen Qualitäten/Empathie und die psychomentale Belastbarkeit einschätzen (das geht!)
    2.: Zugangsmöglichkeiten auch für Abiturienten mit einem Abi bis 2,0 (die müssen dann einfach im Studium etwas fleißiger sein)
    3.: Zugangsbegrenzung vom Alter her (siehe oben)
    MfG

  • Yasemin Yorganci
    21. Dezember, 2017

    Ich finde, dass kein Beruf – wie auch Arzt -einem nicht angeboren ist. Mann muss sich zunachst ein mal selbst untersuchen, um zu schauen, wie gut man fur den entsprechenden Beruf geeignet ist – wie vorsichtig man mit Menschen umgeht, Fingerfertigkeiten, Berechnungen im Voraus durchfuhren usw. Kurzum müsse der Beruf im Alltag praktiziert werden und das passiert mehr oder minder unbewusst. Dann zählt man mit seinem ganzen Dasein zu den besten Ärzten.

  • dentix07
    21. Dezember, 2017

    >Tatsächlich ist die Abiturnote ein guter Prädikator für den Erfolg im Medizinstudium. Wer schon in der Schule fleißig war, wird auch im lernintensiven Medizinstudium zurechtkommen.Vor dem Hintergrund, dass ein Medizinstudienplatz den Steuerzahler etwa 200 000 Euro – und damit mehr als alle anderen Studienplätze – kostet, erscheint es nicht abwegig, Studienplätze an diejenigen Bewerber zu vergeben, die das Studium mit hoher Wahrscheinlichkeit auch erfolgreich beenden.<
    Das ist zu kurz gedacht! Gerade wegen der hohen Kosten für den Steuerzahler kann das Kriterium nicht nur sein wer DAS STUDIUM mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich abschließt, sondern wer danach tatsächlich und über einen längeren Zeitraum auch als Arzt arbeitet!
    Was nutzen fast auschließlich aus Einserabiturienten bestehende Semester, wenn (Pi mal Daumen) 50% der die Staatsexamen bestehenden Studenten danach nur kurz, in Teilzeit oder garnicht den Beruf ausüben? (*)
    Eine Situation die sich z.B. in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde abzeichnet – wegen einer überwiegend (in manchen Semestern gar 100%ig) weiblichen Studentenschaft, und die flächendeckende zahnärztliche Versorgung in Schwierigkeiten bringen wird!
    Auch muß berücksichtigt werden, dass Mädchen in der Schule für die gleiche Leistung bessere Noten als Jungen erhalten. Somit die Abiturnote in Wahrheit gar kein "guter Prädikator" ist, a. wegen geschlechtsungleicher Benotung, b. der doch stark unterschiedlichen Ansprüche in den einzelnen Bundesländern. (Man erinnere sich auch an die nachträgliche Anhebung der Abiturbenotung in Hamburg!)
    (*) Hinter der Begrenzung der Wartezeit steht wahrscheinlich genau der Gedanke, daß der spätere Arzt auch über einen längeren Zeitraum als solcher tätig sein soll, weil ansonsten die Investition des Steuerzahlers ein Schuß in den Ofen ist!

  • Frank
    21. Dezember, 2017

    Das ist doch die Diskussion, angestoßen von Sahra Wagenknecht, m.E. ist es nicht legitim Ressourcen von Entwicklungsländern nach Deutschland zu ziehen bevor man das vorhandene “Humankapital” und dessen Potentiale erschöpft hätte. Dem ist offensichtlich nicht so.
    Man setzt unglaublich hohe Maßstäbe für den Zugang eines Medizin Studiums und auf der anderen Seite ist jeder “Heiler” aus Syrien oder sonst woher willkommen?
    Mit diesen Regulierungen verschwendet Deutschland Potentiale, möglicherweise ist das auch gewünscht?

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