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Berlins moralischer Wilhelmismus

Im Streit um die Migranten im Mittelmeer tun sich deutsche Politiker und Medien als Belehrungsweltmeister hervor. Damit stehen sie gegen die Fakten, internationale Regeln – und renommierte Völkerrechtler

In dem Fall der Kapitänin Carola Rackete und ihres in Italien festgesetzten Schiffs „Seawatch3“ verbreiten deutsche Politiker und Journalisten so kollektiv und nachdrücklich Falschnachrichten wie schon sehr lange nicht mehr.

Die zentrale Behauptung von Außenminister Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Heiko Maas, zahlreichen anderen Politikern der ersten bis dritten Reihe und den meisten etablierten Medien lautet: Italien will eine Deutsche dafür bestrafen, dass sie Menschenleben rettet. Und: Die italienischen Behörden müssen aus Berlin dringend darüber unterrichtet werden, was sie zu tun und zu lassen haben.

Bundespräsident Steinmeier sagte im Sommerinterview des ZDF, es könne ja sein, dass es italienische Rechtsvorschriften gebe, wann ein Schiff einen Hafen anlaufen dürfe. “Nur: Italien ist nicht irgendein Staat. Italien ist inmitten der Europäischen Union, ist Gründungsstaat der Europäischen Union. Und deshalb dürfen wir von einem Land wie Italien erwarten, dass man mit einem solchen Fall anders umgeht.”
Heiko Maas trat vor die Presse, um folgende Direktive per Facebook praktisch direkt an die italienische Justiz abzugeben:
„Aus unserer Sicht kann am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens nur die Freilassung von Carola Rackete stehen. Das werde ich Italien noch mal deutlich machen.”
Vor der Presse fügte er noch an: „Ich kann akzeptieren, dass ein Gericht sich mit solchen Fragen auseinandersetzt. Aber noch einmal: Die Seenotrettung ist keine Straftat.“


Ralf Stegner, der Twitter-Politiker der SPD, erklärte:
„Die mutige Carola #Rackete“ verdient unsere Hilfe+politische Unterstützung. Sie hat Menschen in Not geholfen. Dafür wird sie vom Regime des rechtsradikalen Herrn Salvini verhaftet. Europa steht für humanistische Werte und darf nicht zur Friedhofsverwaltung des Mittelmeeres werden!“

Und der Obmann der Linkspartei-Fraktion im Menschenrechtsausschuss Michael Brandt teilte mit: „Seenotrettung ist kein Verbrechen. Carola hat rechtlich und humanitär ihre Pflicht getan, als sie die Geretteten nach wochenlangem Schweigen der EU und der Bundesregierung sicher in Italien an Land brachte.“

Im aktuellen Stern meint der ehemalige Kapitän des Schiffes „Mission Lifelife“, der mittlerweile in Malta zu einer Geldstrafe verurteilt wurde: „Im Moment macht es auf mich den Eindruck, als wolle Matteo Salvini an ihr (Rackete) ein Exempel zu statuieren. Ihm sind alle Mittel recht, um die Seenotrettung lahmzulegen und Menschen auf dem Mittelmeer ertrinken zu lassen.“

Und der Tagesspiegel schreibt über Rackete: „Auch wenn Carola Rackete langsam zum Gesicht eines europäischen Problems wird: Sie ist nicht die Einzige, die wegen ihres Engagements für Menschenleben Probleme mit Europas Justiz bekommen hat.“

Wenn – fast – alle oder zumindest sehr viele Meinungspräger in Deutschland fast identische Kommentare von sich geben, lohnt es erfahrungsgemäß, genauer hinzusehen. Wer war wozu verpflichtet? Was durfte Rackete, was der italienische Staat?

Publico sprach dafür mit zwei Spezialisten für internationales Recht und einem Verfassungsrechtler, und konsultierte außerdem internationale, von Deutschland anerkannte Rechtsvorschriften, die in diesem Text auszugsweise dokumentiert werden.

Zunächst einmal: Anders als von Maas und etlichen anderen behauptet, wirft keine Behörde in Italien Rackete Seenotrettung vor, oder behauptet, Seenotrettung sei eine Straftat. Nach internationalem Seerecht und nach Völkerrecht ist jedes Schiff zur Aufnahme von in Seenot Geratenen verpflichtet, falls es sich nicht selbst damit in Gefahr bringt. Für diese Verpflichtung spielt es auch keine Rolle, ob sich jemand leichtfertig oder sogar kalkuliert in Seenot bringt. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Agrigent gegen Carola Rackete als Kapitänin der „Seewatch3“ lauten: Unerlaubtes Einlaufen in den Hafen von Lampedusa, Angriff auf ein Polizeiboot und dessen Besatzung durch versuchtes Rammen, Verstoß gegen italienisches Immigrationsrecht.

Schon, wenn ein Minister während laufender Ermittlungen im eigenen Land über den Ermittlungsgegenstand Falschbehauptungen verbreiten und verkünden würde, wie der einzig mögliche Ausgang des Verfahrens auszusehen habe, wäre das eine skandalöse Einmischung in die Unabhängigkeit der Justiz. Wie lautet, ganz nebenbei, eigentlich der ständige Vorwurf der SPD gegen Polen und Ungarn? Einmischung der Regierung in die Arbeit von Staatsanwälten und Gerichten.
Eine im barschen Aufforderungston gehaltene Botschaft eines deutschen Außenministers an die Justiz eines anderen Staates („Das werde ich Italien noch mal deutlich machen“) stellt allerdings ein Novum in der europäischen Union dar. Einzigartig war deshalb auch die Erklärung des italienischen Ministerpräsidenten Giuseppe Conte, er habe Kanzlerin Angela Merkel in einem Telefonat darauf aufmerksam gemacht, dass jedenfalls in Italien die Trennung von Exekutive und Judikative gilt.

Bei der von Stegner direkt und von Reisch zumindest indirekt aufgestellten Behauptung, die Ermittlungen gegen Rackete durch die Staatsanwaltschaft Agrigent seien von Innenminister Matteo Salvini angeordnet worden („vom Regime des rechtsradikalen Herrn Salivini verhaftet“), handelt es sich um eine freie Erfindung hart am Rand zur strafrechtlich relevanten Verleumdung. Der verantwortliche Staatsanwalt Luigi Patronaggio gehört nicht nur zu den lautstarken Kritikern Salvinis und besonders seiner Einwanderungspolitik. Er strengte im Februar sogar ein Ermittlungsverfahren gegen Innenminister Salvini an, weil der das Schiff „Diciotti“ mit Migranten an Bord zunächst nicht anlegen ließ.

Nimmt man die Ausführungen von Steinmeier, Maas und Stegner – zwei Juristen, ein diplomierter Verwaltungsfachwirt – einen Augenblick ernst, dann würde sich daraus ergeben: Erstens, Italien hat unverzüglich seine territoriale Souveränität aufzugeben. Wer auf sein Staatsgebiet einreist, bestimmen deutsche Privatpersonen, notfalls mit Gewaltanwendung. Zweitens: Italienische Justizbehörden haben sich nach Vorgaben aus Berlin zu richten. Und drittens: Bei der italienischen Regierung handelt es sich sowieso um ein „Regime“ (Stegner), das keinen Respekt verdient. In diesem Tonfall hatte noch nicht einmal Wilhelm II andere europäische Staaten abgekanzelt, zumindest nicht vor 1914.

Zurück zu der Frage: Wie sieht die Rechtslage rund um den Fall „Seawatch 3“ aus? Der Punkt, dass es nicht in erster Linie um Seenotrettung geht, sondern um ungeregelte Migration, soll hier einmal ausgeklammert werden. Dazu mehr hier: https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus196163873/Sea-Watch-Seenotrettung-ist-das-falsche-Wort.html

Rackete und ihrem Schiff war zunächst von der libyschen Küstenwache ein etwa 75 Kilometer entfernter Hafen an der libyschen Küste zugewiesen worden. Den weigerte sie sich anzulaufen. Zu Recht? Ja, sowohl nach der UN-Flüchtlingskonvention als auch nach den Regeln der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) für Rettungseinsätze konnte sie sich gegen einen Rücktransport der Migranten nach Libyen entscheiden. Laut IMO erfüllt der Staat die Definition eines „sicheren Ortes“ nicht.

Allerdings: Ein Hafen in Tunesien wäre die zweitnächstgelegene Anlaufstelle gewesen. Denn das Seerecht schreibt auch vor, den Aufenthalt von Geretteten an Bord möglichst kurz zu halten. Rackete legte bisher nicht dar, ob sie sich überhaupt um eine Anlandungsgenehmigung in Tunesien bemüht hatte. Das Land, so die Kapitänin, sei nicht in Frage gekommen, weil es über kein Asylsystem verfüge. Darauf kommt es aber nach den Regeln der IMO nicht an. Sie definieren die Bedingungen folgendermaßen:
„Sicherer Ort 6.12 Ein sicherer Ort (im Sinne der Anlage des SAR-Übereinkommens von 1979, Absatz 1.3.2) ist ein Ort, an dem die Rettungsmaßnahmen als beendet angesehen werden. Es ist auch ein Ort, an dem das Leben der Überlebenden nicht mehr weiter in Gefahr ist und an dem ihre menschlichen Grundbedürfnisse (wie zum Beispiel Nahrung, Unterkunft und medizinische Bedürfnisse) gedeckt werden können. Es ist weiter ein Ort, von dem aus Vorkehrungen für den Transport der Überlebenden zu ihrem nächsten oder endgültigen Bestimmungsortgetroffen werden können.“

Welche Pflichten sehen die IMO-Bestimmungen für die Verantwortlichen auf einem Rettungsschiff vor? Sie müssen sich mit den Behörden der Küstenländer ins Benehmen setzen, um so viel wie möglich schon vorab zu klären – und zwar unter Berücksichtigung der Vorschriften, die in dem angesteuerten Land gelten.
In den Vorschriften zur Seerettung heißt es:
„PRIORITÄTEN 3.1 Wenn Schiffe in Seenot befindlichen Personen Hilfeleisten, ist eine Koordinierung unter allen Beteiligten erforderlich, um sicherzustellen, dass alle der im Folgenden genannten Prioritäten in einer Weise erfüllt werden, die Fragen im Zusammenhang mit der Grenzkontrolle, der Souveränität und der Sicherheit in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht gebührend berücksichtigt.“

Gerade von Such- und Rettungsschiffen – also Seefahrzeugen, die nicht zufällig auf Schiffbrüchige stoßen, sondern gezielt hinausfahren – verlangen die Regularien, dass sich der Kapitän nicht erst dann Gedanken macht, wie es weitergehen soll, wenn er sich schon kurz vor einem Hafen befindet. Die IMO-Vorschriften sagen auch, warum: Was in seinen Hoheitsgewässern und an seiner Küste passiert, bestimmt der Anrainerstaat. Gegen seinen Willen kann kein Kapitän handeln:
„Gemäß einem Grundprinzip des Völkerrechts erlaubt die staatliche Souveränität einem Staat die Kontrolle seiner Grenzen, um Ausländer von seinem Hoheitsgebiet zurückzuweisen und Gesetze zu erlassen, die den Zutritt von Ausländern in sein Hoheitsgebiet regeln. In Übereinstimmung mit UNCLOS und den sonstigen Vorschriften des Völkerrechts erstreckt sich die Souveränität eines Staates jenseits seines Landgebiets und seiner inneren Gewässer bis zu den angrenzenden Hoheitsgewässern. Laut Artikel 21 des UNCLOS kann ein Küstenstaat Gesetze und sonstige Vorschriften über die friedliche Durchfahrt durch das Küstenmeer erlassen, um unter anderem Verstöße gegen die Einreisevorschriften des Küstenstaats zu verhüten.“

Die entscheidende Frage im Fall Rackete und „Sea Watch3“ lautet: Gab es für Italien eine Nothafenpflicht, also die Verpflichtung, den Hafen auf Lampedusa für das Schiff zu öffnen, obwohl der Staat die an Bord befindlichen Migranten nicht auf sein Territorium lassen wollte? Die Nothafenpflicht existiert grundsätzlich – aber nur für den Fall, dass den Passagieren an Bord schwere Krankheiten und Tod drohen. Ansonsten gilt laut IMO:
„So kann ein Küstenstaat den Zugang zu seinen Häfen verweigern, wo das Schiff eine ernsthafte und unannehmbare Bedrohung für die Sicherheit, die Umwelt oder die Gesundheit dieses Küstenstaats darstellt, nachdem die Sicherheit der Personen an Bord sichergestellt ist.“

Es kommt also darauf an, ob an Bord eine humanitäre Katastrophe droht. Nur dann muss die Entscheidungshoheit des Staates zurückstehen. Für die „Sea Watch3“ drohte ein solches Desaster gerade nicht. Schon 14 Tage vor ihrer Hafeneinfahrt am 29. Juni holten die italienischen Behörden zehn Personen von Bord, die medizinische Hilfe brauchten, und brachten sie an Land. Sie sicherten auch zu, das Schiff weiter mit medizinischer Hilfe und Lebensmitteln zu versorgen. Deshalb sah auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, bei dem Rackete und ihr Verein per Eilantrag eine Hafeneinfahrt erklagen wollten, keine Eilbedürftigkeit, und wiesen den Antrag ab*.

Wie sehen Fachjuristen die Frage, ob Italien trotzdem verpflichtet war, der „Sea Watch3“ einen Nothafen zu öffnen? Publico fragte den Völker- und Europarechtler Christian Tomuschat (emeritiert, ehemals Humboldt-Universität Berlin), den Völkerrechtler Matthias Herdegen (Universität Bonn) und den Staatsrechtler und Anwalt Ulrich Vosgerau (Universität Köln).

„Eine unmittelbare Notsituation auf dem Schiff gab es nicht“, so Tomuschat. „Der Nothafenparagraf zieht hier offensichtlich nicht.“ Der Völkerrechtler sieht es auch kritisch, Italien alle Verpflichtungen für Migranten zuzuschieben, die über das Mittelmeer gebracht werden: „Dass sich die Verantwortung auf Italien konzentrieren soll, halte ich nicht für gerechtfertigt.“ Er wisse nicht, ob Tunesien dass Schiff im konkreten Fall aufgenommen hätte. „Aber nach den Regeln der Seenotrettung wäre Tunesien ein guter Aufnahmepunkt.“

Völkerrechtler Herdegen sieht es ganz ähnlich: „In dem Moment, in dem dringend Hilfsbedürftige von Bord geholt werden und sozusagen ein humanitäres Ventil geöffnet ist, gibt es keine unmittelbare Notsituation mehr, die eine Nothafenpflicht begründen würde.“

Ulrich Vosgerau: „Ausgangspunkt ist jedenfalls, dass es nie Aufgabe einer deutschen Privatfrau sein kann, gegenüber dem italienischen Staat in dessen Hoheitsgewässern ‚das internationale Recht durchzusetzen’, und dies dann auch noch mit Gewalt. Hauptanklagepunkt ist ja das Rammen eines italienischen Zollbootes, das, nachdem Frau Rackete das Verbot des Einfahrens in die italienische 12-Meilen-Zone und das weitere Verbot des Einlaufens in einen Hafen ignoriert hatte, positioniert worden war, um das Anlegen nunmehr physisch zu verhindern.
Die ‚Durchsetzung des Völkerrechts’ – selbst wenn Frau Rackete ansonsten ganz im Recht wäre – hätte hier darin gelegen, dass die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag oder dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg (insofern freie Wahl) gegen Italien klagen müsste mit der Begründung, eine deutsche Staatsbürgerin sei an seerechtlich gebotenen Handlungen gehindert worden. Aber erst einmal muss sie selbstverständlich nachgeben, es gibt ein staatliches Gewaltmonopol.
Grundsätzlich kann jeder Staat selbst entscheiden, wen er in seine Hoheitsgewässer fahren oder in Häfen vor Anker gehen lässt, und wen er eben auf dem Seewege einreisen lässt.“

Ebenso sieht es der Völkerrechtler Oliver Diggelmann (Universität Zürich), der sich in der NZZ äußerte:
„Das Völkerrecht kennt zwar ein sogenanntes Recht der friedlichen Durchfahrt, aber kein Recht auf Hafeneinfahrt. Rettungsschiffe von NGO wollen aber in den Hafen. Begrenzt ist die Regelungsfreiheit der Staaten bei Lebensgefahr. Solange der Notfall aber an Bord behoben werden kann, verschafft das Völkerrecht nicht das Recht, an Land zu gehen.
Er kann jede Durchfahrt verbieten, die nicht «friedlich» im Sinne des Seerechts ist. Und das ist bei ernsthaften Verstößen gegen das staatliche Immigrationsrecht und bei Widerstand gegen die Staatsgewalt der Fall.“

Was in Deutschland übrigens weitgehend ignoriert wird: Seit Italien und Malta so genannte Rettungsschiffe beschlagnahmen und eine harte Linie verfolgen, sinkt die Zahl der Ertrunkenen im Mittelmeer. Im Jahr 2016 waren es noch 5096, 2017  3139, 2018  2275.

Steinmeier, Maas, Stegner und etliche andere Politiker und Kommentatoren in den Medien stehen also nicht nur gegen internationale Rechtsvorschriften, sondern auch gegen eine beeindruckende Riege renommierter Juristen.
Wenn Politiker sich darum nicht mehr scheren, und auch noch den zentralen Punkt des Völkerrechts in Frage stellen – die territoriale Souveränität eines anderen Staates – dann wird es ernsthaft gefährlich in Europa.
Zurzeit läuft das deutsche Schiff „Alan Kurdi“ mit 65 Migranten an Bord auf Italiens Küste zu. Die Auseinandersetzungen zwischen gefühlter Moral und Recht haben ihren Höhepunkt noch nicht erreicht.


* PDF EMGH Straßburg
Liegt ein solcher Rechtsverstoß vor, darf das Schiff vom Küstenstaat verfolgt und gewaltsam gestoppt werden.

 

 


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30 Kommentare
  • oldman
    5. Juli, 2019

    Danke Herr Wendt, dass Sie (mal wieder) die Sache auf den Punkt bringen. Am deutschen Wesen muss mal wieder die Welt genesen, ganz egal wie unsinnig und letztlich verhängnisvoll die dahinter steckenden Motive der Überzeugungsinhaber sind. Was sind schon internationale Rechtsvorschriften gegen die richtige Haltung ? Der Irrsinn hierzulande nimmt Fahrt auf, und das nicht nur auf See.

  • Helene
    5. Juli, 2019

    Vielen Dank für die Informationen. Über die deutschen Unverschämtheiten (und Dummheiten – offenbar scheinen noch nicht einmal Juristen etwas von Gewaltenteilung gehört zu haben) habe ich mich auch sehr geärgert. Noch etwas nebenbei: Bei Tichys Einblick schrieb ein Leser, diese Frau Rackete sei gar kein richtiger Kapitän, sondern habe nur so etwas wie einen besseren Ausflugsbootführerschein. Ich kann das mangels Kenntnissen in diesem Bereich nicht beurteilen, aber ein Kapitänspatent erwirbt man wohl nicht mal eben so nebenbei?

    • Felix Georg Alexander
      7. Juli, 2019

      Leider, ich schäme mich dafür, hat diese schlimme Person tatsächlich ein nautisches Patent erworben. An der heute so genannten “Jade Hochschule”, Fachbereich Seefahrt in Elsfleth. Schämen deshalb, weil ich persönlich und gute Freunde von mir früher an diesem Fachbereich das Patent AG (Kapitän auf großer Fahrt) verliehen bekommen haben. Wir fühlen uns jetzt sozusagen “entwertet”. Von der Schule aus sieht man zwar die Flüsse Hunte und Weser, nicht aber die Jade, vielleicht wußte die Dame deshalb auch nicht, daß Tunesien vom “Übernahmeort” näher als Italien lag.

  • Eugen Karl
    5. Juli, 2019

    Was regen wir uns noch auf? Die italienische Justiz hat ja ganz im Sinne der deutschen Empörungsindustrie geurteilt und Salvini den Schwarzen Peter überlassen. Damit ist der Präzedenzfall geschaffen, um den es von Anfang an ging.

  • caruso
    5. Juli, 2019

    Vielen Dank für die Aufklärung! Jetzt weiß ich, vielleicht besser: habe ich eine Ahnung, worum es geht. Denn die Sache so klar beschrieben, fand ich bis jetzt nirgends.

    Der Artikel bestärkt mich in meiner Ansicht, daß gegenwärtige deutsche führende Politiker unwissend, (wozu haben sie alle Berater??,) zugleich größenwahnsinnig sind. Der Tonfall mit dem sie mit Vertretern anderer Nationen sprechen ist einfach unerträglich. Es tut mir sehr leid, fast schmerzt es mir, dies sagen zu müssen.
    lg
    caruso

  • Steffen Lindner
    5. Juli, 2019

    Die Repräsentanten der deutschen Politik haben sich seit 2015 (illegale Einwanderung) und auch schon zuvor(„Euro-Rettung“) so sehr daran gewöhnt, Recht und Gesetz vor dem Hintergrund ihrer Hypermoralität zu ignorieren und zu brechen,dass sie glauben, auch in Europa damit durchzukommen.

  • Jens Richter
    5. Juli, 2019

    Deutsche Italienurlauber sollten sich dieses Jahr vielleicht doch besser als Österreicher ausgeben. Oder gleich die Malediven buchen. Besser einen CO2- als einen Faustabdruck riskieren.

    • Jürgen Wanninger
      8. Juli, 2019

      Zumal CO2 sowieso belanglos ist. Auch das ist ein großer politischer Betrug! Co2 ist das Pflanzengrundnahrungsmittel !! Vor 150 Mio Jahren war die 6fache Menge in der Luft – ganz ohne Klimakatastrophe. Das wissen alle ‘Klimaforscher’. Trotzdem, läuft diese verlogene Geschichte ständig weiter?

  • Dieter Kief
    5. Juli, 2019

    Ja, alles vollommen plausibel. Wg. der selbstherrlichen Handlungen der Frau Rackete bleibt jetzt noch zu klären, ob sie italienische Menschenleben gefährdete durch ihre ordnungswidrige Hafeneinfahrt. Das wäre dann wohl ein gefährlicher Eingriff in den Schiffsverkehr osä, und Widertsand gegen die Staatsgewalt.
    Und das war’s.
    Steinmeier ist nicht nur als Buprä, sondern auch als Jurist eine Zumutung. Maas dito.
    Von allen Experten ist der Herr Vosgerau (wie schon oft!) und der Herr Oliver Diggelmann us dä Schwiiz am Klarsten – danke!

  • Achim Theil
    5. Juli, 2019

    Vielen Dank für die juristischen Einlassungen, aber solange Deutschland jedesmal größere Kontingente der widerrechtlich in Italien Angelandeten aufnimmt, spielt die Frage nach Recht oder Unrecht de facto und in der öffentlichen Wahrnehmung bedauerlicherweise nur eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist, dass wir die Guten sind. Und Herr Salvini ist der Böse. Leider ist Italien politisch erpressbar – anders ist die rasche Freilassung Racketes kaum zu erklären – und was einmal funktioniert hat, wird wieder funktionieren.

  • Per Bade
    6. Juli, 2019

    Der journalistisch beste Artikel den ich bisher zu diesem Thema gelesen habe. Sehr gute und nüchterne Recherche, macht weiter so.

  • Helma Braun
    6. Juli, 2019

    Der immer wieder gebrauchte Begriff „Seenotretter“ ist nicht zutreffend. Die NGO betreiben Wassertaxen, die dafür sorgen, daß die Schlepperorganisationen möglichst viel Geld verdienen können. Diese Crews frönen von Spendengeldern ihrem nicht gerade billigen Hobby. Daß Italien keine Erlaubnis zum Anlanden mehr erteilt, wissen die alle vorher. Also sollten sie wenigstens soviel Proviant bunkern, daß sie mit ihren Passagieren in ihre Heimatländer fahren können und am besten dort die Versorgung selbst finanzieren müssen. Was da aktuell läuft, ist Ausbeutung der Europäer zum Zwecke einer pseudomoralischen Selbstbeweihräucherung.

  • Lothar Kopp
    6. Juli, 2019

    “Keine Seenot herrscht vor, wenn ein Wasserfahrzeug einen Schaden oder Beschädigungen erleidet, von denen weder für das Fahrzeug noch für Leib oder Leben der Besatzung eine unmittelbare Gefahr hervorgeht” heisst es bei Wikipedia.
    Was aber, wenn man mit einem Schlauchboot vom Strand ablegt und in See sticht ohne Proviant, Wasser und ausrechend Benzin? Das ist eine mutwillig selbst herbeigefuehrte “Notlage”, die natuerlich vermeidbar ist. Bei den Leuten um Seawatch u. a. geht es letztlich um eine illegale Kooperation privater Seenotrettungsorganisationen mit den libyschen Schleusern im Mittelmeer.
    Gerettete kann man im Uebrigen auch in andere nordafrikanische Staaten bringen. Schliesslich gibt es da eine Reihe bekannter und nicht nur bei gruenen Vielfliegern beliebter Urlaubsparadiese.

    Der wiss. Dienst des Bundestages schreibt dazu: “Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Seenot finden sich in Art. 9 Abs. 2 lit. f) der EU-Verordnung 656/201417, welche Regelungen für die Seenotrettung im Rahmen von Frontex-Einsätzen festlegt. Hiernach sollen die beteiligten Einsatzkräfte u. a. folgende Informationen berücksichtigen:
    – ob das Schiff seetüchtig ist und wie wahrscheinlich es ist, dass das Schiff seinen Zielort nicht erreichen wird; – ob die Anzahl der an Bord befindlichen Personen in einem angemessenen Verhältnis zur Art und zum Zustand des Schiffs steht; – ob die notwendigen Vorräte wie Treibstoff, Wasser und Nahrungsmittel für die Weiterfahrt bis zur Küste vorhanden sind; – ob eine qualifizierte Besatzung und Schiffsführung vorhanden sind; – ob Personen an Bord sind, die dringend medizinische Hilfe benötigen; – ob Tote an Bord sind; – ob Schwangere oder Kinder an Bord sind; und – wie Wetterbedingungen und Seegang, einschließlich Wetter- und Seewettervorhersage, sind.

    Warum die “Seenotrettung” oft kurz nach Verlassen der lybischen Hoheitsgewaesser erfolgt ist offenbar Ergebnis einer Zusammenarbeit der kriminellen Schlepper mit den privaten “Rettern”.
    Darueber findet sich jedoch kein Wort des wiss. Dienstes des Bundestages. Sehr merkwuerdig.
    Weiter heist es: “Das Küstenmeer ist Teil des Staatsgebietes des Küstenstaates und steht damit unter dessen Hoheitsgewalt. Grundsätzlich haben Schiffe fremder Staaten hier also die territoriale Souveränität des Küstenstaates zu achten.”
    Die Kapitaenin der SW3 hat diese Regel bewusst verletzt. Hier liegt daher strafwuerdiges Verhalten vor. Was denn sonst?

    Muss man Humanitaet mit Gewalt durchsetzen? An Bord gab es keine Notlage, denn es wurde von Italienern logistisch und medizinisch versorgt, was unsere Mainstream-Medien gerne verschweigen.
    Die verwoehnte Goehre aus reichem Elternhaus (der Vater ist mit Waffenhandel reich geworden) sieht die Menschenrechte auf ihrer Seite. In Wahrheit schert sie sich einen Dreck um diejenigen, die sie “rettete”. Alle anderen sollen aber dann eine jahrelange Integrationsarbeit leisten, vor der sie sich selbst drueckt.
    Das ist moralisch verwerflich und ihre Funktion als letztes Glied von Schlepperbanden strafrechtlich hoechst relevant.

    Macht dieser Schlepperei endlich ein Ende, moechte man den verantwortlichen in Politik und Gesellschaft zurufen. Dann wuerde man mehr Menschenleben retten als andere weiter zu ermuntern, mit Schlauchbooten auf die offene Hochsee zu fahren, ohne ausrechend Essen, Trinken und Treibstoff. Denn genau da machen sich die selbsternannten Retter mitschuldig am Tod von Menschen. D a s ist ein Verbrechen, die armen Menschen sind Opfer. Die ganze Schlepperkette bis hin zu den NGO’s sind fuer die Ertrinkenden verantwortlich – nicht die EU, nicht Europa und schon gar nicht Deutschland. Alles haengt mit allem zusammen!
    Wenn Privatpersonen einzelne Staaten folgenlos erpressen, dann lauft maechtig was schief, und zwar juristisch, ethisch und moralisch.

    DANKE Publico fuer ihren erhellenden Artikel.

    • Jürgen Wanninger
      8. Juli, 2019

      Wir müssen nur entsprechend wählen. Steinmeier, Maas, Stegner und die ebenfalls so gerne mit den Faschisten der Antifa liebäugelnde Dreyer könnten schon Bald Geschichte sein. Und was bei der SPD nachkommt ist noch erbärmlicheres Gerümpel. Die SPD schafft sich also selber ab, den Rest müssen wir eben sofort abwählen!

  • Lothar Herzog
    6. Juli, 2019

    Sinn und Zweck der Aktion von Frau Rackete war, den Herrn Salvini zu provozieren.
    Und unsere ( ehemals ) freie Presse macht bei diesem Schauspiel mit und verbreitet
    Lügenmärchen.
    Und Herrn Maas kann doch wirklich niemand für ernst nehmen.

  • Thomas Jacobs
    6. Juli, 2019

    Bravo für diese klare Analyse! Leider Ist es so, dass verfassungsmäßige Grundlagen unserer Demokratie und auch diejenigen anderer, souveräner Staaten, in einem Verfahren der moralischen Selbstermächtigung unterlaufen, ja temporär und zunehmend mehr außer Kraft gesetzt werden! Dass sich hier Rechts-, Links-, und auch Ökofaschisten immer schon negativ profilierten, erfahren wir seit Jahrzehnten! Neu aber ist, dass sich Staatsoberhäupter, Außenminister, hochrangige Politiker in diese Phalanx der Selbstermächtigung freiwillig einreihen. Ihnen ist offensichtlich nicht bewusst, dass Demokratie auch von einer Ethik demokratischer Mittel lebt, nämlich der Respektierung des Rechtes durch den Staat selbst, aber auch durch dessen Bürger. Was bei uns im Augenblick geschieht, ist eine schleichende Aushöhlung der vom Staat wie vom Bürger verfassungsmäßig geforderten Pflichten, aber auch deren Rechte, eine Aushöhlung, die im vorliegenden Fall von höchsten deutschen Staatsvertretern selbst betrieben wird, wenn diese eigenes und fremdes geltendes Recht unter den Vorbehalt subjektiver, moralischer Selbstermächtigung von Gruppen stellen, die ihnen politisch genehm erscheinen. Dies hatten wir in Deutschland mehrmals! Der bekannte Verfassungsrechtler Josef Isensee hat schon gegen Ende der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts vor genau dieser Entwicklung einer schleichenden Aushöhlung unserer Verfassungsgrundlagen gewarnt! Leider umsonst! Der Prophet gilt immer noch nichts im eigenen Land!

  • HGP
    6. Juli, 2019

    Wie immer eine gründliche Recherche. Vielen Dank. Kommentare zu den Stellungnahmen führender Politiker dürften sich mittlerweile erübrigen, da man weiß: sie haben nicht alle Tassen im Schrank. Man fragt sich, ab wann das gefährlich wird.

  • Dr. W. Manuel Schröter
    6. Juli, 2019

    Vielen Dank, Herr Wendt, für Ihre klare Analyse. Ich hatte das Interview in der NZZ auch gelesen; da gibt es kaum etwas hinzuzufügen.
    Man hat ja übrigens kaum Bilder von den “in Not geratenen Migranten” gesehen, als sie anlandeten: Alles junge kräftige schwarzafrikanische Männer, die durchaus keinen irgendwie heruntergekommenen Eindruck zu machen in der Lage waren. Was sich mir als Frage aufdrängt und was bisher keine Rolle spielte: Könnte nicht etwa die von Frau Rackete heraufbeschworene “Notlage an Bord” einen anderen Hintergrund als gesundheitliche und Verpflegungsprobleme gehabt haben? Die Amateur-“Besatzung” des Hilfsschiffes ist nicht sehr zahlreich und es sind auch Frauen dabei: Sollte man Furcht vor einer Meuterei der “Geretteten” gehabt haben, die in ihrer ihnen nicht vorwerfbaren Unwissenheit zu den Verhältnissen Forderungen gestellt haben, die seitens der Mannschaft nicht erfüllbar waren?
    Ich glaube nicht, dass die jungen Männer nicht handfest genug gewesen wären, einfach zu drohen, und dass die Notlage an Bord, die man ja beileibe nicht öffentlich machen dürfte, aus dieser Richtung kam. Sicherlich, Spekulation, aber so unwahrscheinlich nun auch wieder nicht. Und wenn es nicht so war: Diese Gefahr, ihrer sind sich die “Retter” vielleicht gar nicht bewusst, ist mehr als real. Beispiele von rüdesten Verhaltensweisen und maßlosen Anspruchshaltungen hat es doch in der Vergangenheit gegeben.

  • Zabka
    6. Juli, 2019

    Zwei Videos sind zur Beurteilung der Lage hilfreich: Das erste stammt von „sea-eye“, der „zivilen Seenotrettung im zentralen Mittelmeer“, auf dem zu sehen ist, wie die 65 Afrikaner von der „Alan Kurdi“ eingesammelt werden. „Wo ist jetzt die Seenot?“, fragt Twitter-User Herbert, „das Boot sinkt nicht, das Meer ist ruhig, einen Motor hat es auch. Alle haben Schwimmwesten und alle sind Männer“:

    https://twitter.com/seaeyeorg/status/1147091211876020224?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Etweet

    Das zweite stammt von Frontex und dokumentiert, wie „Seenot“ inszeniert wird: https://tinyurl.com/y3hod5yq. „sea-eye“ mit Sitz in Regensburg wird u.a. von der EKD und vom Oberkatholiken Reinhard Marx finanziell „gefördert“.

    Die FAZ hat eine weibliche Nachwuchskraft an Bord der „Alan Kurdi“, die uns täglich mitfühlend auf dem Laufenden hält. „Was halten Sie von privaten Initiativen zur Seenotrettung im Mittelmeer?“, fragt das Blatt parallel dazu seine Leser, 76% sind dagegen, die ARD hatte vorgestern mittels „repräsentativer“ telefonischer „Zufallsauswahl“ das genaue Gegenteil ermittelt.

  • Frank Gausmann
    6. Juli, 2019

    Lieber Herr Wendt,

    ich bewundere ihre Art des echten Qualitäts-Journalismus, der hierzulande allerdings kaum noch zu finden ist. Leider ist unsere Gesellschaft bzw. ihre lauten, öffentlichkeitsmanipulierenden Anteile gegenüber nüchternen Argumenten und Fakten völlig resistent. Wir sind – zumindest in Deutschland – in einer postfaktischen Welt angekommen, in der gefühlte Moral sich über jedes Recht hinwegsetzt. Wir scheinen eben wieder in dunklen Zeiten hineinzutreiben: Das Recht darf doch “von Sittlichkeit und Gerechtigkeit nicht abgetrennt” werden, aus dem moralischen “Führertum fließt das Richtertum” (Carl Schmitt: “Der Führer schützt das Recht”, Apologie der Morde an Röhm und Konsorten). Rechtsstaatlichkeit ade!

  • Rasio Brelugi
    6. Juli, 2019

    Sehr geehrter Herr Wendt,
    es geht schon lange nicht mehr um die Faktenlage, die natürlich jeder Völkerrechtler und Verfassungsrechtler darlegen könnte, um die Unsinnigkeiten der mehrheits-politisch Agierenden und der mehrheitlichen Öffentlichkeit aufzuzeigen. Auch das unzulängliche Funktionieren unserer Demokratie wegen der mental gleichgeschalteten Akteure in Exekutive, Legislative, Judikative und in der inoffiziellen Vierten Gewalt “(Haupt-) Medien” ist für jeden, der das erkennen will, offensichtlich. Die Mehrheit in unserem Lande (Mainstream-Politiker und Öffentlichkeit) so zu betrachten, als ob die nur auf die richtigen Infos bzw. Fakten warten, ist völlig falsch. Es ist falsch, sich vorzustellen: Wenn die alle die richtigen Infos und Fakten bekommen, hauen die sich mit der flachen Hand vor die Stirn und rufen aus: “Wenn ich das doch bloß früher gewusst hätte!” Das wird nicht geschehen.
    Wenn man die breite Öffentlichkeit im Fernseher mit dem erbärmlichen Zustand der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in unserem Land konfrontieren würde – die würden umschalten, zu einer Tiersendung oder zu einem Bericht über die Love-Parade. DAS ist das Problem heute, nicht nur in Deutschland, aber ganz besonders hier.
    Um dieses Problem zu erhellen, brauchen wir Psychologen und Psychiater. Historiker, Politikwissenschaftler und Juristen können dieses Problem nur illustrieren.

  • Peter
    6. Juli, 2019

    Es ist ja direkt furcht erregend, wie sich Deutschland als Staat hier verhält. Das ist gelebter Faschismus. Sogenannte Politiker die so gegen internationale Gesetze verstoßen, müssen bestraft werden, ihnen ist die Immunität zu entziehen. Ich weiss, dass dies von einer Noch-Kanzlerin, die selbst so gegen Gesetze verstößt, nicht befürwortet wird. Aber welche Möglichkeit gäbe es sonst noch? Früher wäre das kriegsauslösend gewesen. Da es in Deutschland kein Rechtssystem mehr gibt, sollte eigentlich ein Aufstand die Folge sein. Diese Art von Politikern muss entfernt werden, zumindest aus der Verantwortung, und die Justiz muss wieder frei handeln können.

  • Hein Tiede
    7. Juli, 2019

    Ja, eine sehr gute Argumentationshilfe!
    Andererseits wird die juristische Selbstknebelung immer perfekter. Ich denke dabei an den Migrationspakt, den die EU immer verbindlicher auslegen wird. Man darf schon festhalten: Dass diese Schiffe sich immer wieder in die Nähe der libyschen Hoheitsgewässer begeben, dient dem Weltbild der One-World.
    Wir sind aber nicht berechtigt, das über zig-Generationen Gewachsene wegen einer ideologischen Mode über Bord zu werfen. Unsere Vorfahren würden sich im Grabe umdrehen, unsere Nachkommen werden uns die Frage stellen: “Wie konntet Ihr das zulassen?”

  • Vowi
    7. Juli, 2019

    Guter, sachlicher Artikel. Hier noch eine Ergänzung: Für den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages sind Tunis und Alexandria sichere Häfen im Sinne des Seevölkerrechtes. (Vgl. Kurzinformation WD 2 – 3000 – 089/18 vom 20. Juni 2018, https://www.bundestag.de/resource/blob/568268/91dd38dcafa7a03203e00991a04e221d/WD-2-089_18-pdf-data.pdf)

  • Dr. Ludwig
    7. Juli, 2019

    Danke Herr Wendt für Ihre Ausführungen. Klar und verständlich für mich als juristischen Laien. Müßten die Herren Steinmeier und Maas dieses aufgrund Ihrer Ausbildung nicht ebenfalls wissen, bzw. werden sie vor Abgabe eines öffentlichen Kommentars nicht professionell beraten?
    Hr. Stegner ist für mich eher unbedeutend, hat er doch durch viele seiner Äußerungen bewiesen, vom jeweiligen Thema nur oberflächlich berührt worden zu sein. (Er bemüht sich ja immer redlich)

    MfG

  • Joseph
    7. Juli, 2019

    Mich würde wahnsinnig interessieren was die Sea Watch 3 am 12.06.19 im libyschen Hafen von Bouri gemacht hat. Entweder Libyen ist sicher oder nicht. Wenn es zu unsicher ist um Migranten dort hin zurück zu bringen, dann ist es auch zu unsicher um dort anzulanden.

    https://www.vesselfinder.com/de/vessels/SEA-WATCH-3-IMO-7302225-MMSI-244140096

  • Stephan Lindemann
    7. Juli, 2019

    Wenn hierzulande ein Frachtschiff ein Zollboot behindern oder am Ausführen seines Auftrages hindern und sich trotz Verbots gewaltsam Zufahrt in die Hoheitsgewässer verschaffen würde, wäre die Konsequenz der Entzug des Befähigungszeugnisses des Kapitäns und/oder des Nautischen Wachoffiziers, der auf der Brücke Wache hatte.

    Grundlage hierfür ist die “Verordnung über die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen und Schiffsoffizieren des nautischen und technischen Schiffsdienstes (Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung – SchOffzAusbV)”, §23, “Entzug von Befähigungszeugnissen”

    https://www.buzer.de/gesetz/6194/a86115.htm

    Ich erwarte, daß die deutschen Behörden im Falle eines Schuldspruches in Italien entsprechend tätig werden, und der Frau Kapitän (Kapitän ist eine Dienststellung, daher findet immer das generische Maskulinum Anwendung) ihr Befähigungszeugnis entziehen.

  • Werner Bläser
    9. Juli, 2019

    Ich habe bisher immer geglaubt, dass sich der deutsche Staat auf ein “DDR- 2” hinbewegt. Dies erscheint inzwischen nicht mehr der Fall. Es ist schlimmer. Wir bewegen uns auf ein “1933 – 2” zu – ein tausendjähriges Reich der überlegenen Moral. Motto:
    “Wir werden weiter moralisieren, bis alles in Scherben fällt.
    Denn heute gehorcht uns Italien, und morgen die ganze Welt.”
    Ich denke, der ein oder andere Ältere kennt das Lied noch. Die Mentalität, die dahinterstand, ist wieder aufgelebt.

  • Jona Fünfziger
    13. Juli, 2019

    Sehr ausführliche Klarstellung! Besonders überzeugend die juristische Darstellung des Sachverhaltes unter Einbeziehung bester Fachwissenschaftler wie Völkerrechtler Matthias Herdegen, Europarechtler a.D. Christian Tomuschat, Staatsrechtler und Anwalt Ulrich Vosgerau, wonach die Einmischung unserer “Regierungsjuristen” an verblödeter Peinlichkeit nicht zu übertreffen ist. Unglaublich, wie sich der Deutsche wider besseren Wissens gegen andere Völker in unvergleichlicher Arroganz erhebt und meint, den südländischen Billiglöhnern und Schuldnerstaaten Vorschriften machen zu müssen. Das erinnert an die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte, und schlimmer noch.

  • willi
    13. Juli, 2019

    Man stelle sich vor, die Identitären hätten bei einer Aktion ein Polizeiboot gerammt und Beamte an Leib und Leben gefährdet…wir hätten wochenlang Sondersendungen der völlig außer Rand und Band geratenen Neokommunisten. Sudel Ede Schnitz war ja geradezu das Sandmännchen gegen die heutige großdeutsche kommunistische Dauerwerbesendung aus allen Rohren und allen Kanälen. Danke und sehr schön, wie Sie Herr Wendt, die erkennbar mangelnde fachliche Qualifikation derartiger “Juristen” und angeblicher Akademiker benennen, die sich ermächtigten uns und anderen Ländern persönlich verfälschte “Rechtsansichten” zu unterbreiten, die mit dem geltendenden Recht rechtsstaatlicher Demokratien, die sie angeblich auch noch vertreten, rein gar nichts zu tun haben. Wer sagte doch gleich, Deutschland wird von Wahnsinnigen regiert? Das dunkle Schande-Deutschland sitzt längst wieder an den Hebeln der Macht und will seinen nur über Dauerhetze und Hassreden gegen Andersdenkende ergaunerten Platz einfach nicht räumen. Die Unfähigsten des Volkes lenken wieder einmal Deutschlands Geschicke und ein Heer von schweigenden wegblickenden Mitläufern ermöglicht wie so oft in Deutschlands schlimmer Geschichte diese Art von Scheindemokratie. Hoffentlich kommt bald wieder eine alliierte Ra(c)kete und rammt die ideologische Bounty mitsamt ihrem Käptn Blighkel zurück in demokratische freiheitliche Fahrwasser….

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