In dem Doku-Drama „Stunden der Entscheidung“, das am 4. September im ZDF lief, setzt Regisseur Christian Twente von vorn herein einen Rahmen: Er erzählt den 4. September 2015 nach – hauptsächlich als Drama zwischen Kanzlerin Angela Merkel, dem österreichischen Kanzler Werner Faymann und dem ungarischen Premier Viktor Orbán. Die Sympathie ist ziemlich klar verteilt.
Das, wie es heute heißt, Narrativ lautet kurz zusammengefasst so: Merkel entschied an diesem Tag binnen Stunden unter Druck, improvisiert und aus humanitären Gründen, das Dublin-Verfahren aufzugeben. Asylbewerber sollten nicht mehr in dem EU-Land registriert und festgehalten werden, das sie als erstes betraten, sondern direkt nach Deutschland durchlaufen können. Was dann, 2015 und 2016, bekanntlich fast zwei Millionen Migranten taten. In dem Film trifft die Nachricht, dass am Budapester Bahnhof tausende Migranten auf die Weiterfahrt nach Deutschland warten, auf eine praktisch unvorbereitete Merkel. In der nachgespielten Morgenlage referiert eine Merkel-Assistentin: „Wir fliegen nach München, von dort mit der Limousine zu einer MINT-Schule nach Buch am Erlbach, dann zur TU-Garching, Besuch eines Start-up-Unternehmens, danach fliegen wir nach NRW, erst Oberbürgermeisterwahlkampf in Essen, danach mit dem Helikopter nach Köln, dort halten Sie ihre Rede auf der 70-Jahre-Feier der Landes-CDU, das geht bis circa acht, dann zurück nach Berlin – und es ist Feierabend.”
An diesem Routinetag setzt Österreichs Kanzler Faymann in dem ZDF-Drama mit einem Anruf die offenbar ahnungslose Merkel darüber ins Bild, was im Wortsinn auf Deutschland zukommt. Und erst dann, am Abend, brechen die eigentlichen „Stunden der Entscheidung“ an.
Die Grenzöffnung für eigentlich nicht Einreiseberechtigte – beziehungsweise die „Nichtgrenzschließung“, wie Merkel-Verteidiger sagen – fand allerdings gar nicht am 4. September abends in einigen hektischen Stunden statt. Sondern in mehreren Stufen und in einer erstaunlich engen Kooperation zwischen Bürokratie, NGOs und Medien schon seit dem 20. August 2015.
An diesem Tag verschickte das Präsidentenbüro des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) folgende hausinterne Mitteilung von BAMF-Chef Manfred Schmidt:
„Herr Präsident hat entschieden, dass ab sofort keine Übernahmeersuche für syrische Antragsteller mehr gestellt werden. Dublin wird faktisch für Syrer ausgesetzt. Die faktische Aussetzung von Dublin für Antragsteller aus Syrien wird nicht öffentlich kommuniziert.“
Dem folgte unmittelbar ein Erlass, der nichts weniger bedeutete als die einseitige Beendigung des Dublin-Verfahrens durch Deutschland – zunächst nur für Personen, die angaben, Syrer zu sein.
Der Erlass listete detailliert auf, wie die bisherigen Regeln auszusetzen und zu umgehen waren. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten – siehe oben – Asylbewerber, die an der Grenze erschienen, in das EU-Land zurückgeschickt werden, das sie als erstes betreten hatten; das BAMF musste in jedem dieser Fälle ein „Übernahmeersuchen“ (ÜE) an den Mitgliedsstaat stellen. Nach dem Dublin-Schlüssel waren die Asylbewerber dann auf die einzelnen Länder zu verteilen. Ab 21. August 2015 galt das nicht mehr:
bamf_instructions_on_syrian_dublin_cases_august_2015
„/Syrien/2015 Verfahrensregelung zur Aussetzung des Dublinverfahrens für syrische Staatsangehörige“, hieß es in dem Behördenschreiben: Bei „persönlicher Asylantragsstellung in der Außenstelle oder wirksame schriftliche Antragstellung beim Bundesamt, evtl. Dublinverfahren“ sollte nun so verfahren werden: „Keine Einleitung des Dublinverfahrens, Fragebogen Teil 1 und 2 müssen nicht abgefragt bzw. versandt werden. Es ist das nationale Asylverfahren durchzuführen.“
Falls „Dublinverfahren nach Antragstellung bereits eingeleitet, noch kein ÜE gestellt“, dann sollte ab sofort gelten: „Kein ÜE stellen, Frist zum Stellen eines ÜE ( 2 oder 3 Monate) auslaufen lassen. Es ist danach das nationale Asylverfahren durchzuführen.“
Und weiter:
„Dublinverfahren, ÜE gestellt, noch keine Antwort aus dem MS (Mitgliedstaat) Antwort MS abwarten. Bei (fiktiver) Zustimmung des MS: Abbruch Dublinverfahren; Syrien-Fragebogen versenden trotz laufender Überstellungsfrist. Ablauf der Überstellungsfrist (sechs Monate) abwarten. Danach Entscheidung im nationalen Verfahren. Bei Ablehnung durch MS wird das Dublinverfahren abgebrochen, keine Remonstration, Entscheidung im nationalen Verfahren“.
Dort, wo der Bescheid zur Rücküberstellung schon vorlag, verfügte der Erlass: „Keine Bescheidzustellung, Abbruch Dublinverfahren, Entscheidungssachstände stornieren, Überstellungsfrist auslaufen lassen; danach im nationalen Verfahren entscheiden.“ Und: „Dublinbescheid ist bereits zugestellt, noch kein Gerichtsverfahren anhängig bzw. Abschiebungsanordnung ist vollziehbar“ – in diesen Fällen „Abbruch des Dublinverfahrens“.
Vor allem die Anordnung „keine Remonstration“ war bemerkenswert. Zur Erklärung: Wenn Beamte in Deutschland eine Entscheidung für rechtswidrig halten, haben sie die Pflicht, ihre Vorgesetzten darauf hinzuweisen – Fachausdruck: remonstrieren. Wird ihre Remonstration zweimal von Vorgesetzten zurückgewiesen, ist der Beamte frei von eventuellen Vorwürfen, an einem Rechtsbruch mitgewirkt zu haben. Dass eine beamtenrechtliche Verpflichtung praktisch aufgehoben wurde, machte den BAMF-Erlass zusätzlich zu einem juristisch fragwürdigen Dokument. Vor allem aber lag seine Brisanz darin, dass eine nachgeordnete Bundesbehörde ein internationales Abkommen für hinfällig erklärte – ohne politische Debatte in Deutschland, und ohne Konsultation mit den Nachbarn.
BAMF-Präsident Schmidt bat die Empfänger in seinem Amt darum, die Verfügung vertraulich zu behandeln. Geheim blieb sie allerdings nur wenige Tage. Am 24. August gab die Flüchtlingshilfe-NGO ECRE (European Council of Refugees and Exiles) in einer englischsprachigen Pressemitteilung bekannt, dass sich die deutsche Migrationspolitik grundlegend geändert hatte. Im Anhang sendete sie ein Original des BAMF-Erlasses, den sie offenbar aus der Behörde bekommen hatte.
Praktisch zeitgleich – am 24. August 2015 um 13.30 – gab das BAMF per Twitter offiziell bekannt, was Tage vorher schon beschlossen wurde:
BAMF
@BAMF_Dialog
#Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgt.
1:30 nachm. · 25. Aug. 2015·Twitter Web Client
Am gleichen Tag berichteten mehrere Medien, unter anderem der Tagesspiegel, sehr detailliert über die „Wende in der Asylpolitik“.
Am 28. August antwortete das BAMF per Twitter auf die Anfrage, wie denn syrische Kriegsflüchtlinge überhaupt von anderen Migranten unterschieden werden sollten:
BAMF
@BAMF_Dialog
Antwort an
@TomLeidi1965
@TomLeidi1965
Wir prüfen Personalpapiere auf Echtheit. Bei Zweifeln und Personen ohne Pass geben wir Sprach- und Textgutachten in Auftrag.
1:43 nachm. · 28. Aug. 2015·TweetDeck
(Syrer spielten in der Migration generell nicht die Hauptrolle, die ihnen bis heute viele Medien zuschreiben, auch der ZDF-Film : Selbst diejenigen, die angaben, aus Syrien zu stammen, machten 2015 gerade 34 Prozent der Asylantragssteller aus. Der Rest stammte überwiegend aus anderen arabischen Ländern – vor allem aus dem Maghreb – und vom Westbalkan.)
Fazit: Am Abend des 4. September, als Merkel angeblich Hals über Kopf und angesichts dramatischer Bilder aus Budapest eine Schicksalsentscheidung treffen musste, war die 180-Grad-Wende in der deutschen Asylpolitik schon vollzogen, die Nachricht darüber war um die Welt gegangen.
Es ist schwer vorstellbar, dass der Präsident des BAMF eine derart weitgehende Entscheidung ohne politische Rückendeckung getroffen haben sollte. Am 17. September 2015 trat BAMF-Chef Schmidt zurück, weil ihm klar war, dass die Ankunft Tausender von Migranten pro Tag in Deutschland das eigentlich vorgeschriebene Prüf-Prozedere seiner Behörde unmöglich machte. Nicht der zuständige Bundesinnenminister Thomas de Maizière, sondern Kanzleramtschef Peter Altmaier setzte darauf den Chef der Bundesarbeitsagentur Frank-Jürgen Weise als Verantwortlichen für das BAMF ein. Weise verfügte ein Anerkennungsverfahren nach Aktenlage, und setzte ein Eilverfahren in Gang, das Mitarbeitern nur noch Zeit ließ, Asylanträge pauschal und oberflächlich zu bearbeiten.
Die Legende, die Menschenmenge in Budapest und der angebliche Versuch Orbans, sie festzuhalten, hätten in Berlin am Abend des 4. September zu einer Spontanentscheidung geführt, ist nachweislich falsch.
Das ZDF tischt sie in ihrem Doku-Drama erneut auf.
Kommentare anzeigen (15)
Also doch: Lügenpresse und öffentlich-rechtliche Lügenmedien!
Das ist die bewusste und voll beabsichtigte Irreführung und Manipulation der Öffentlichkeit durch den vom Bürger finanzierten und staatlich gelenkten Medienapparat.
Oder ist es Ahnungslosigkeit gepaart mit Desinteresse (an der Wahrheit) und letztlich: Dummheit?
(Schließlich sind's Journalisten).
"Lugenpresse!" Na und? Hat doch funktioniert. Nuꞌ sindꞌse da, kommen nach wie vor und die Bürger lieben dat Angela mehr denn je. Deutschland hat die Regierung, die vom Volk gewünscht wird - es wählt von Wahl zu Wahl mit großer Mehrheit die Angela. Und in 10 Jahren, wenn alles kaputtgeht und alle bis aufs Blut streiten, jammern sie wehmütig: "unter Angela hat es so ein Chaos nicht gegeben, mit ihr war die Welt noch in Ordnung und schön." Ein künftiger Papst wird sie seligsprechen, den Friedensnobelpreis wird sie natürlich auch endlich erhalten und wer weiß, vielleicht errichten wir wieder figürliche Denkmäler. Angela, die Legende lebt.
Die Frage steht mE nach wie vor im Raum: Wer (und: Was) trieb eine deutsche Regierung zu solchem Verhalten, das diametral entgegengesetzt deutschen nationalen Interessen ist? Ich hänge Verschwörungstheorien nicht an, aber ich kann nicht an eine derartige Unvernunft der handelnden Personen glauben. Es stehen hier andere Interessen dahinter, anders sind mE die Konkreta nicht zu deuten.
Und dass das regierungshörige ZDF aus diesem Verhalten (die ganze Angelegenheit in ihren folgenden Weiterungen bricht mE eklatant mit dem Grundgesetz und den demokratischen Gepflogenheiten in diesem Land!) eine Art Sommermärchen-Drama zaubert, noch dazu mit der guten Fee Angela: Kann nicht anders sein.
Ungarns Botschafter in Berlin, Dr. Péter Györkös, hat sich das Meisterwerk ebenfalls angesehen; hier seine an den Intendanten des ZDF adressierte Stellungnahme:
https://berlin.mfa.gov.hu/asset/view/104465/Györkös-Bellut%20ZDF%20DE%2020190904.pdf
Vielen Dank, Herr Wendt, für diese mir bislang unbekannte und wichtige Information! Sie bestätigt den Eindruck, den ich von Anfang an hatte, daß Merkel zielgerichtet und gewollt diese Massen Kulturfremder ins Land ließ. Mittlerweile kennen wir auch die Gründe. Diese Frau wurde nach der Wende als Trojanisches Pferd gleich ganz oben positioniert. Als Ostdeutsche, Frau und mit ihrem anfangs zurückhaltenden, eher angepaßten Verhalten erschien sie ungefährlich. In Wahrheit war sie äußerst geschickt ausgesucht.
Die geplante Wiedervereinigung Deutschlands muß den Eliten in den USA und Rußland bereits einige Jahre zuvor bekannt gewesen sein. In dem Buch "Das erste Leben der Angela Merkel" schreiben die Autoren, daß sich schon 1986 Amerikaner (Mitglieder des CIA?) in der DDR umsahen nach geeigneten Personen, die nach der Wende ihre Pläne umsetzen sollten. A.M war daraufhin für einige Monate gemeinsam mit ihrem jetzigen Mann zur Schulung in den USA. Nach dem Fall der Mauer hatte sie lange Zeit (evt. bis heute? einen Ansprechpartner in der amerikanischen Botschaft in Berlin, der ihr vermutlich auch Anweisungen gab. Ein Forist auf Tichys Einblick, der 1989 bei der Erstürmung der Stasizentrale in Ostberlin mit dabei war, schrieb kürzlich, daß nicht das kleinste Stückchen Papier mehr aufzufinden gewesen sei. Er schloß daraus, daß die Stasi schon lange Zeit vor dem Fall der Mauer damit begonnen hatte, ihre Unterlagen zu vernichten.
Die Darstellung stimmt nicht ganz. Die Tatsache, dass das Dublin-Verfahren für sog. Flüchtlinge aus Syrien ausgesetzt wurde - diesen Erlass hatte übrigens das Bundesinnenministerium als vorgesetzte Behörde des BAMF und damit der damalige Innenminister Thomas de Maiziere zu verantworten - ist nicht die eigentliche Ursache für den Flüchtlingsansturm in 2015, sondern die Tatsache, dass dieser Erlass öffentlich gemacht wurde und sich rasend schnell über die sozialen Netzwerke verbreitete. Auch die in Ungarn befindlichen Migranten erfuhren davon. Ihnen war schnell klar: Wenn sie es nach Deutschland schafften, würden die deutschen Behörden sie nicht mehr nach Ungarn oder Griechenland (das eigentliche Ersteinreiseland) zurückschicken. Sie könnten also dauerhaft in "Germoney" bleiben. Das führte zum Aufruhr der "Flüchtlinge" in Budapest, die forderten, sie sofort nach Deutschland ausreisen zu lassen. Nachdem das von der ungarischen Regierung zunächst verweigert wurde, machten sich einige der Migranten zu Fuß in Richtung Westen auf den Weg. Es brach das Chaos aus. Ungarn und Österreich sahen wegen des öffentlich gewordenen BMI-Erlasses als Auslöser des Desasters Deutschland in der Pflicht und setzten hinter den Kulissen Merkel unter Druck, die dem schließlich nachgab und der Öffentlichkeit die Öffnung der Grenzen als humanitären Akt verkaufte. Dadurch wurde die BAMF-Panne als eigentliche Ursache für die Katastrophe verschleiert.
Dass das Dublin-Verfahren für syrische Flüchtlinge überhaupt ausgesetzt wurde, hatte folgenden Grund: Die meisten der aus Syrien kommenden Migranten reisten über Griechenland in die EU ein. Überstellungen nach Griechenland waren aber nach höchstricherlicher Rechtsprechung des EuGH zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, weil das griechische Asylverfahren „systemische Mängel“ aufwies (siehe Art. 3 Abs. 2 Dublin III-VO). Und auch Italien nahm nach Deutschland weitergereiste Flüchtlinge regelmäßig nicht zurück (der Zielstaat muss dem Übernahmersuchen zustimmen, um die Rückführung zu ermöglichen, es gibt keinen Automatismus). Die Zahl der tatsächlich zurückgeführten Flüchtlinge war deshalb sehr gering. Um bürokratischen Aufwand zu sparen, der mit den Überstellungsersuchen verbunden war, setzte das BAMF das Dublin-Verfahren für diesen Personenkreis aus. Deutschland zog damit das Asylverfahren für syrische Antragsteller an sich, was nach Art. 17 Dublin III-VO zulässig ist. Natürlich war es naiv anzunehmen, dass man diesen Erlass dauerhaft geheim halten könnte, was auch nur einige wenige Tage gelang. Danach setzte der Flüchtlingsansturm in Richtung Deutschland ein.
Eigentlich hätte der zuständige Fachminister Thomas de Maiziere zurücktreten müssen, denn das Flüchtlingschaos ist auf einen gravierenden Fehler des BAMF als Behörde des BMI zurückzuführen gewesen. De Maiziere ist aber ein Günstling von Merkel und wurde deshalb von ihr gedeckt.
Übrigens wurde der Erlass, das Dublin-Verfahren für syrische Asylsuchende auszusetzen, im November 2015 wieder zurückgenommen. Aber da war das Kind längst in den Brunnen gefallen. Um den Flüchtlingszug in Richtung Deutschland zu stoppen, war es zu spät.
Noch ein Hinweis: 2015 wurden rund 96% der syrischen Asylbewerber als schutzberechtigt im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention oder nach Art. 16a GG anerkannt. Nur 4% erhielten lediglich subsidiären Schutz, der eine deutlich schlechtere Rechtsposition vermittelt (z.B. beim Familiennachzug). 2016 erhielten dann nur noch 56% der Antragsteller primären Schutz. 2017 sank die Quote weiter auf gerade einmal 35%. Soll heißen: 2015 wurde jedem Asylbewerber, von dem angenommen wurde, dass er Syrer war, pauschal der volle Flüchtlingsschutz gewährt, wahrscheinlich deshalb, weil das BAMF wegen der großen Zahl von Anträgen schlicht nicht die Kapazitäten für eine umfängliche Prüfung hatte. Es ist deshalb davon auszugehen, dass viele Syrer 2015 zu Unrecht den primären Flüchtlingsstatus erhielten, denn sie waren keine (politisch) Verfolgten, sondern Bürgerkriegsvertriebene. Trotzdem wurden die damaligen Entscheidungen später nicht mehr überprüft bzw. zurückgenommen. Ein weiterer Rechtsbruch!
Danke für die detaillierten Infos!
Bemerkenswert, dass der Welt-Redakteur Robin Alexander, der sich in vielen Details der Flüchtlingskrise exzellent auskennt, nicht als "Experte" hinzugezogen wurde. Handwerklich katastrophal die fließenden und absolut unkenntlichen Übergänge von Doku-Material und Fiction-Szenen! Sensationelles Detail: Merkels Büroleiterin und die Kanzlerin siezen sich! Höhepunkt aber waren die fröhlichen Statements des von jeglicher Verantwortlichkeit befreiten CDU-Innenministers de Maizière. - Ich frage: Hat wirklich jemand Aufklärung/die Wahrheit von diesem ö.-r. Propaganda-Meisterwerk erwartet? Doku Soap ist nicht geeignet, das politische Versagen Merkels aufzuarbeiten. Auch eine Sonderkommission wäre damit überfordert. Es muss schon ein Tribunal sein. Boulevard ist der falsche Weg!
Meine Meinung dazu ist klar. Es handelt sich um Rechtsbruch besonderer Schwere und überdies Verrat von Dienstgeheimnissen (siehe Weitergabe an NGO). Dafür müssen endlich die Verantwortlichen juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Anstatt Viktor Orban und den ungarischen Staat denunziatorisch zu verunglimpfen, sollte sich dieser Möchtegernregisseur des Doku-Dramas an die Tugenden eines seriösen und wahrhaftigen Journalismus erinnern. Kein Wunder, dass angesichts solcher Propagandamärchen vom Lerchenberg sich der ungarische Botschafter genötigt sah, hier Einhalt zu gebieten. Peinlich ist nur, dass die „Qualitätsjournalisten“ glauben, mit Schweigen die Wahrheit zu unterdrücken. Nein - die Wahrheit liebe Merkel-Propagandisten kommt immer ans Licht.
Das Zentrum der Finsternis hat gesprochen - mit dem Zweiten lügt sich's besser.
Dieser Agitprop-Bullshit des Sudel-Ede-Gedächtnis-Staatsfunks ist keinen müden Cent wert, geschweige denn 17,50 Euro im Monat!
Journalismus ist in Deutschland auch heute noch von Herrn Hugenberg infiziert. Das war damals einer der schlimmsten Medienmacht-Menschen, hat demokratische Politiker in seinen Medien übel niedergemacht. Hätte nie geglaubt, dass dieser Mensch auch heute noch soviel Einfluss in unseren Medien hat, in der Niedertracht, wie man geschichtliche Ereignisse derart dreist umdichtet wie das ZDF hier in diesem Fall. Wir alle machen uns mitschuldig, weil wir noch dafür zahlen (müssen).