Publico Dossier

Verfolgter Hass, geförderter Hass

Am 18. Juni 2020 legte die Bundesregierung ein neues Gesetz gegen „Hass im Netz“ vor, das die Betreiber sozialer Netzwerke zwingen soll, künftig bestimmte Äußerungen an eine Zentralstelle des Bundeskriminalamts zu melden. Plattformen, die kein oder ein nach Ansicht des Gesetzgebers ungenügendes Meldesystem aufbauen, können in Zukunft mit einem Bußgeld belegt werden.

„Wer im Netz hetzt und droht, wird künftig härter und effektiver verfolgt”