Grundrecht war gestern: wie das Verfassungsgericht Bürger zu Schutzbefohlenen machte

Selten kommt es vor, dass Verfassungsrichter über Urteile und Beschlüsse reden, die noch nicht lange zurückliegen. Noch dazu, wenn es sich um hochpolitische Verfahren handelt.

In Karlsruhe gab es lange den Satz: „Wir sprechen durch unsere Urteile.“ Aber vieles, was früher einmal  galt, stellt sich heute ein bisschen anders dar. Das muss nicht immer etwas Schlechtes bedeuten. Im Gegenteil, das lange Interview in der Zeit vom 2.