Moralgerichtshöfe, Unschuldsbeweise und der sowieso schreckliche Rest

„Die Gerichtshöfe der Moral“, schrieb der Philosoph Hermann Lübbe, „kennen keine Prozessordnung.“ Der Satz stammt aus seiner Streitschrift „Politischer Moralismus“ von 1984. Lübbe konnte sich vor fast vierzig Jahren vieles vorstellen, aber wahrscheinlich keine Zukunft, in der Moralgerichtshöfe die reguläre Justiz einmal mehr oder weniger verdrängen würden.

Die Rechtsfindungsinstitutionen des neuen Typs konzentrieren sich auf prominente Fälle – Hubert Aiwanger, Till Lindemann, Arne Schönbohm – aber nicht nur. Die Chancen von Nichtprominenten,