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Warum Publico das Recht von Compact verteidigt

Hat dieses Medium irgendetwas mit dem von Faeser verbotenen Magazin gemein? Nein. Hält der Autor das Verbot trotzdem für einen Frontalangriff auf dem Rechtsstaat? Ja. Denn es geht um die Frage, wie unsere Gesellschaft aussehen soll

Niemand, der meine Texte und das Medium Publico kennt, wird die Aussage überraschend finden, dass ich von Jürgen Elsässer und seinem Magazin Compact nichts halte, weder inhaltlich noch stilistisch. Es dürfte aber auch keinen überraschen, dass ich das Recht Elsässers verteidige, zu publizieren und in der Entscheidung von Innenministerin Nancy Faeser, dies zu verbieten, einen Frontalangriff auf Recht und Verfassung sehe.

Um das Verbot durchzusetzen, missbrauchte Faeser Artikel 9 Grundgesetz, das ein Vereinsverbot regelt; um einen Missbrauch handelt es sich deshalb, weil sie damit Artikel 5 – die Meinungsfreiheit – einfach beiseiteschiebt. Verfassungsrechte begrenzen bekanntlich einander. Keines gilt absolut.

Die Verbotsverfügung schickte das Innenministerium nicht per Zustellungsurkunde, sondern ließ sie Elsässer durch einen Trupp von sturmhaubenmaskierten Polizisten morgens um 6 Uhr an dessen Wohnungstür überreichen, wobei ein ganz offensichtlich und rechtswidrig vorab informierter Pressefotograf aus Idealposition das erwünschte Foto des Compact-Herausgebers im Bademandel schießen durfte. Dem Verbot ging kein Gerichtsverfahren gegen die Publikation voraus, geschweige denn ein Urteil. Gegen Compact gab es noch nicht einmal Ermittlungen wegen Volksverhetzungen oder anderer möglicher Straftaten. Dass die Person an der Spitze des Innenministeriums ein Medium ohne Verfahren in einer Exekutiventscheidung verbietet, genauer gesagt: die GmbH, die das Medium trägt – das gab es in der bundesdeutschen Geschichte noch nie.

Wer glaubt, das Verbot der Plattform „linksunten indymedia“ 2017 über das Vereinsrecht wäre das Vorbild gewesen, sollte besser noch einmal nachlesen. Erstens gab es gegen „indymedia“, wo regelmäßig Selbstbezichtigungsschreiben nach linksextremistischen Anschlägen erschienen, mehrere Ermittlungsverfahren; das Medium verfügte nie über ein Impressum und die Klage gegen das Verbot vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig scheiterte, weil kein Mitglied des Vereins seine Anonymität aufgeben wollte, sondern das Verfahren ausschließlich einer Anwältin überließ. Eine vom Verein selbst vertretene Klage, meinten damals die Richter, wäre aber eine unabdingbare Voraussetzung gewesen, um das Vereinsrecht zu verteidigen. All diese Umstände treffen auf Compact ganz offenkundig nicht zu.

„Wir machen keine Zeitung, indem wir uns hinter den warmen Ofen oder den Computer verziehen und irgendwelche Texte wie eine Laubsägenarbeit auf den Markt bringen“, meinte Elsässer einmal: „Sondern das Ziel ist der Sturz des Regimes.“ Sein Blatt zeichnet sich durch eine völlige Distanzlosigkeit zu Wladimir Putin und zum iranischen Regime aus; es agitiert gegen Israel und benutzt eine Sprache, die keinen noch so kleinen liberalen Kern erkennen lässt, selbst bei großzügigster Betrachtung. Kurzum, Elsässers Magazin verkörpert in allen wichtigen Fragen das exakte Gegenteil von Publico. Warum verteidigt der Autor dieses Textes trotzdem Jürgen Elsässers Freiheit, seine Meinung zu drucken? Und das auch noch mit einer kleinen historisch-verfassungsrechtlichen Laubsägearbeit?
Deshalb, weil es hier nur vordergründig um Compact und dessen Gründer geht. Erstens wirft die Innenministerin mit ihrem Vorgehen gegen einen Publizisten alle Urteile des Bundesverfassungsgerichts seit 1958 zur Meinungsfreiheit über den Haufen. Verfassungsgerichtsurteile – diesen Hinweis braucht es offenbar im Jahr 2024 – sind in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Den zweiten Schlag gegen den alten Verfassungsstaat von Herrenchiemsee und Bonn führen Regierungspolitiker und ihre Nächsten im Medienbereich, die das Verbot bejubeln, so, als gäbe es das Bundesverfassungsgericht gar nicht mehr. Etwa der Grünen-Vorsitzende Omid Nouripour, der Faeser ausdrücklich für ihre Aktion dankt, wie der grüne Europaabgeordnete Erik Marquardt, der einen interessanten Zirkelschluss anbietet, wenn er über die Kritiker des Verbots meint, sie täten so, „als sei das eine illegale Beschränkung der Meinungsfreiheit. Man sollte nicht auf sie hereinfallen. Dass das Verbot in einem Rechtsstaat wie unserem möglich ist, zeigt, dass sie Unrecht haben“. Eine Ministerin kann also Polizisten in Marsch setzen, um eine ihr nicht genehme Publikation dichtzumachen, und dass sie es kann, beweist dem Grünenpolitiker, dass alles rechtlich korrekt abläuft.

Für die ZDF-Moderatorin Dunja Hayali stellt der exekutive Ritt quer durch den verfassungsrechtlichen Porzellanladen ein „Symbolbild“ dar, wie „Meinung und Freiheit geschützt werden“. Diese Politiker und Medienleute geben damit zu Protokoll, dass sie nichts gegen eine Diktatur einwenden, solange sie nur den richtigen, nämlich von ihnen gutgeheißenen Zielen dient. Mit diesen Leuten ist vielleicht irgendein Staat zu machen, aber keine offene Gesellschaft.

Die entscheidenden Sätze zur Meinungsfreiheit prägte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. Januar 1958, in dem es um den Fall des damaligen Direktors der Pressestelle des Hamburger Senats und der Produktionsfirma des Regisseurs Veit Harlan ging, bekannt geworden als Verantwortlicher des nationalsozialistischen Propagandastreifens „Jud Süß“. Als Harlan in der jungen Bundesrepublik versuchte, mit einem betont unpolitischen Film im Kulturleben wieder Fuß zu fassen, rief der Direktor der Pressestelle Kinos zum Boykott seines neuen Werks auf, und zwar mit der Begründung, dieser Regisseur dürfe mit seiner Vergangenheit nicht für den deutschen Film nach 1945 stehen. Harlans Produktionsfirma erwirkte gegen den Hamburger ein Verbot, seinen Aufruf zu wiederholen; der wiederum zog vor das Bundesverfassungsgericht. In seiner Entscheidung gab es dem Pressesprecher Recht; es definierte zugleich die Rolle der Grundrechte, besonders die von Artikel 5. In den Leitsätzen des Urteils heißt es (‚heißt‘, weil es bis heute gilt):

„1. Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt.
2. Im bürgerlichen Recht entfaltet sich der Rechtsgehalt der Grundrechte mittelbar durch die privatrechtlichen Vorschriften. Er ergreift vor allem Bestimmungen zwingenden Charakters und ist für den Richter besonders realisierbar durch die Generalklauseln.
3. Der Zivilrichter kann durch sein Urteil Grundrechte verletzen (§ 90 BVerfGG), wenn er die Einwirkung der Grundrechte auf das bürgerliche Recht verkennt. Das Bundesverfassungsgericht prüft zivilgerichtliche Urteile nur auf solche Verletzungen von Grundrechten, nicht allgemein auf Rechtsfehler nach.
4. Auch zivilrechtliche Vorschriften können ‚allgemeine Gesetze‘ im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG sein und so das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung beschränken.
5. Die ‚allgemeinen Gesetze‘ müssen im Lichte der besonderen Bedeutung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung für den freiheitlichen demokratischen Staat ausgelegt werden.
6. Das Grundrecht des Art. 5 GG schützt nicht nur das Äußern einer Meinung als solches, sondern auch das geistige Wirken durch die Meinungsäußerung.“

 

Schon in der Corona-Zeit wiesen Politiker und etliche Journalisten darauf hin, Grundrechte könnten durch Gesetze beschränkt werden. Das stimmt grundsätzlich, nur gelten eben auch für diese Beschränkungen Schranken. In dem Urteil von 1958 heißt es (Absatz 32):

„Aus dieser grundlegenden Bedeutung der Meinungsäußerungsfreiheit für den freiheitlich-demokratischen Staat ergibt sich, daß es vom Standpunkt dieses Verfassungssystems aus nicht folgerichtig wäre, die sachliche Reichweite gerade dieses Grundrechts jeder Relativierung durch einfaches Gesetz (und damit zwangsläufig durch die Rechtsprechung der die Gesetze auslegenden Gerichte) zu überlassen. Es gilt vielmehr im Prinzip auch hier, was oben allgemein über das Verhältnis der Grundrechte zur Privatrechtsordnung ausgeführt wurde: die allgemeinen Gesetze müssen in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung ihrerseits im Lichte der Bedeutung dieses Grundrechts gesehen und so interpretiert werden, daß der besondere Wertgehalt dieses Rechts, der in der freiheitlichen Demokratie zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede in allen Bereichen, namentlich aber im öffentlichen Leben, führen muß, auf jeden Fall gewahrt bleibt.“

Dem vorangestellt ist der Kernsatz, der die Meinungsfreiheit als Grundfreiheit definiert, die es überhaupt erst ermöglicht, von anderen Freiheiten Gebrauch zu machen:

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l’homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, ‘the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom’ (Cardozo).“

Dieser Linie blieb das Bundesverfassungsgericht in allen weiteren Urteilen zur Meinungsfreiheit treu. Am 4. Februar 2010 entschied die 1. Kammer des 1. Senats unter dem damaligen Präsidenten Hans-Jürgen Papier konkret, dass auch die Parole „Aktion Ausländerrückführung – Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ in den Schutzbereich von Artikel 5 fällt. Dabei prägten die Richter einen weiteren zentralen Satz, der, um es noch einmal zu betonen, nach wie vor geltendes Recht darstellt: „Meinungen genießen den Schutz der Meinungsfreiheit, ohne dass es dabei auf deren Begründetheit, Werthaltigkeit oder Richtigkeit ankäme. Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden. Geschützt sind damit – in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG – auch rechtsextremistische Meinungen.“

Diesen Kernsatz wiederholten die Verfassungsrichter fast wortwörtlich in ihrer Entscheidung zu einem Flugblatt des (zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung schon verstorbenen) Rechtsextremisten und NPD-Kaders Jürgen Rieger, in dem er sich speziell gegen die Wehrmachtsausstellung äußerte, grundsätzlich aber auch gegen die Verfassungsordnung. In dem Urteil vom 28. November 2011 heißt es:

„Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen. Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>; 124, 300 <320>). Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfGE 61, 1 <7 f.>; 90, 241 <247>; 93, 266 <289>). Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt (vgl. BVerfGE 124, 300 <320>).“

Natürlich gelten diese Sätze auch für alle sehr weit linken bis linksextremen Meinungen. Sogar dann, wenn sie zum Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung aufrufen, zur Errichtung einer Diktatur, ob es sich um die Idee handelt, das eine Prozent der Reichsten in ein Arbeitslager zu verfrachten oder gleich zu erschießen, die Forderung, in Deutschland eine Art Kriegswirtschaft zur Verteilung von Gütern zu errichten, aber auch für die Vorstellung, dass Scharia und Kalifat gut zu Deutschland passen würden.
Einen besonderen Schutz brauchen die einschlägigen Meinungsäußerer von linksextremer und islamischer Seite bisher nicht. Die Partei, deren damaliger Vorsitzender Arbeitslager für Reiche für eine erstrebenswerte Idee hielt, stellt in Thüringen den Ministerpräsidenten und in Mecklenburg den Koalitionspartner, Ulrike Herrmann mit ihrer Verteilungsdiktatur gehört zur Stammbesetzung fast jeder Talkshow, Khola Hübsch, die Kalifat und Scharia als gute Alternative zum westlichen Rechtsstaat anbietet, sitzt nicht nur vor der Kamera in Talkshows, sondern auch im hessischen Rundfunkrat. Aber wie gesagt: Sollten sie irgendwann den Schutz ihrer Ansichten gegenüber dem Staat brauchen, gelten die Urteile des Bundesverfassungsgerichts selbstverständlich auch für sie. Außerdem alles, was zur Verteidigung der Meinungsfreiheit in diesem Text steht. Und auch für das linksextreme Magazin Jacobin, das offen die Errichtung einer Diktatur fordert und sich dabei auch an ein konkretes Vorbild hält, nämlich die DDR. Die Zeitschrift verteidigt dabei konsequenterweise die Mauer, an der die SED Sozialismusmüde exekutieren ließ. Nur so, argumentiert Jacobin, habe sich eine „Gleichheit von Klassen und Geschlechtern“ durchsetzen können. Für jemanden, dessen Biografie hinter der Mauer begann, lässt sich das schwer ertragen. Trotzdem würde ich auch einen künftigen rechten Innenminister attackieren, sollte er Jacobin nach dem gleichen Muster abräumen wie Faeser gerade Compact. Die Vorstellung von Liberalität, wie die Verfassungsrichter von 1958 und den folgenden Jahren sie prägten, gilt entweder ganz oder gar nicht.

Dass die Faeseristen für ‚gar nicht‘ plädieren, kann eigentlich niemand mehr übersehen. Ein künftiger Illiberaler von rechts müsste sich übrigens nicht ein einziges neues Gesetz und nicht eine einzige Strategie ausdenken. Er bräuchte Faesers Werkzeugkoffer zur Demokratiedemontage einfach nur zu übernehmen. Genau darin liegt übrigens der tiefere Sinn des Machtwechsels in Demokratien. Die Möglichkeit, dass auch der politische Antipode die Regierung stellt, ermahnt die aktuell verantwortlichen Politiker, nur solche Instrumente zu schaffen und zu benutzen, die sie auch in der Hand ihrer Gegner noch ertragen können. Die Möglichkeit des Wechsels erzieht zur Mäßigung. Zu der Geisteshaltung von Faeser und ihren Unterstützern gehört deshalb zwangsläufig die Beschwörung, dass es nicht zu einem Machtwechsel kommen darf.

Den Versuch, gerade das Demokratietypische zu unterbinden, nämlich den Wechsel, gibt es nicht nur in Deutschland. Er lässt sich gerade auch in den USA besichtigen. Am Sonntag erschien in der New York Times ein Meinungsbeitrag, der zwar noch vor dem Attentat auf Trump in Druck ging, aber erst danach erschien und deshalb – auch wenn sich das dafür verantwortliche NYT-Redaktionskollektiv dagegen wehrt – jetzt vor einer veränderten Kulisse gelesen werden muss. „Er ist gefährlich in Worten, Taten und Handlungen“, heißt es dort über Trump, was im Subtext bedeutet: Nur Biden oder eine Ersatzperson der Demokraten darf die Vereinigten Staaten führen.

Selbstredend gibt es die Wiederholung in deutsch, immer erkennbar daran, dass sich die entsprechenden Medien wie der Bayerische Rundfunk noch etwas mehr hervortun als das Original. In der Bundesrepublik gibt es nach der entsprechenden Logik den Ruf nach einer Allparteienkoalition notfalls unter Einschluss sehr weit links stehender Kräfte, damit das politische Pendel selbst in den ostdeutschen Bundesländern nicht in die andere Richtung schwingt.
Ein Wechsel der politischen Richtung selbst von sehr weit links nach sehr weit rechts und zurück trägt mehr dazu bei, ein Land im demokratischen Spektrum zu halten, als ein moralgepanzertes Machtkartell, das sich selbst zur einzig möglichen Verkörperung von Staat und Demokratie erklärt. Immerhin gibt es einen kleinen Anlass zur Hoffnung. Während Regierungspolitiker und Medienleute wie Dunja Hayali das Compact-Verbot beklatschten, äußern sich auch einige Linksliberale öffentlich dagegen, unter ihnen zwei Redakteure der Zeit, der Publizist und Medienkritiker Stefan Niggemeier und der Sprecher des PEN Berlin, Deniz Yücel.

Dies- und jenseits dieser Demarkationslinie sortieren sich zwei Lager, für die das Links-Rechts-Schema nicht mehr passt. Die Vorstellung, dass ein sehr weit gezogener Freiheitsrahmen allen Ansichten und auch Rändern viel Raum lassen sollte, solange sie die Grenze zum Gewaltaufruf nicht überschreiten, steht auf der einen Seite. Der Glaube, dass einem das selbstempfundene Gute die Lizenz erteilt, formale Regeln unterzupflügen, auf der anderen. Die Pointe liegt darin, dass die Verfassungsrichter von 1958 bis 2011 zu der ersten Gruppe gehören, unabhängig von ihrer parteipolitischen Ausrichtung. Hier stehen also diejenigen, deren Ansicht zur Verfassung und zu einer offenen Gesellschaft passen und dort die anderen, die darangehen, die schon stark demolierte alte Republik von Herrenchiemsee und Bonn ganz beiseitezuräumen. Für sie wäre es kein Problem, wenn sich das nächste Verbot gegen ein anderes Medium nicht so weit am Rand richtet, solange es nur rechts von ihnen siedelt. Sie würden erst in Aufregung geraten, wenn der Innenminister einer anders ausgerichteten Regierung nach Faesers Vorbild beispielsweise die Junge Welt verbietet, die mindestes so weit links- wie Compact rechtsaußen steht.

Die antisemitische Einfärbung verbindet die beiden übrigens. Und warum dann nicht gleich Ulrike Herrmann das Publizieren verbieten? Schließlich fordert sie auch nichts weniger als den Sturz des bisherigen Systems, das so etwas wie individuelle Rechte, Eigentum und Selbstbestimmung vorsieht. Die Antwort der zweiten Gruppe, die ebenfalls die bisherige Ordnung sprengen möchte, lautet dann, siehe oben: Ja eben deshalb müssen wir buchstäblich um jeden Preis verhindern, dass jemals andere herrschen, nicht nur im Regierungsviertel, sondern auch in der Sinnproduktion – denn sonst fielen die verfassungswidrigen Instrumente ja in die Hände der Falschen.

Die Zeit fragte 2016 nach dem Brexit: „Was, wenn die Falschen gewinnen?“ Der Verfasser hielt Demokratie augenscheinlich nicht für ein Verfahren zur Ermittlung von Mehrheiten, sondern für einen endlos verlängerten Endkampf von Wahr gegen Falsch, wobei er von vornherein weiß, was Falsch und wer die Falschen sind. Aber immerhin stellte er noch die Frage. Das neue Diktum der Wohlgesinnten lautet: Um die Falschen von der Macht fernzuhalten, sind alle Mittel erlaubt, den Abriss der Verfassung inbegriffen. Der Rechtstheoretiker Hans Kelsen, Autor des 1929 erschienenen und heute in der politisch-medialen Klasse völlig vergessenen Buchs „Vom Wert und Wesen der Demokratie“, prägte den eigentlich selbstverständlichen Satz: „Demokratie kann sich nicht dadurch verteidigen, daß sie sich selbst aufgibt.”

Die Beschwörung der Verfassung erscheint vielleicht dem einen oder anderen altmodisch, womöglich sogar naiv. Das kann man so sehen. Aber nur diese klassische oder meinetwegen postklassische Sicht passt überhaupt zu einer offenen Gesellschaft. Und sie erfordert es, auch das Recht desjenigen zu verteidigen, dessen Ansichten man verabscheut.

 

 

 


Dieser Text erscheint auch auf Tichys Einblick.


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Kommentare anzeigen (31)

  • "Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.
    Als sie die Gewerkschaftler holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschaftler.
    Als sie die Juden holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Jude.
    Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte."

    Martin Niemöller

    Jedem halbwegs rational denkenden Menschen sollte klar sein, der Tabubruch wird zum Präzedenzfall, wenn die Reihen der Abweichler nicth geschlossen und mit aller Macht gegen Zensur sowie Gesinnungsjustiz ankämpfen. Allein mir fehlt der Glaube.

    Der Aufschrei verhallt, die Mehrheit der Deutschen hat nicht einmal bemerkt, daß ein Tabubruch stattgefunden hat und die meisten die es bemerkt haben, denen ist es egal.

    Bestätigt alles was ich von diesem Staat, seinen Institutionen, seiner Justiz, dem Beamtentum, der deutschen Medienlandschaft und einem Großteil der Menschen in diesem Land halte. Nur die Maske, die ist nun gefallen. Jeder der nun noch versucht den Schein zu wahren als sei dies ein demokratischer Rechtsstaat strickt mit am Alibi.

    • Wir sehen möglicherweise (warten wir das Gerichtsverfahren ab) das Ende der deutschen Demokratie, da haben Sie vollkommen Recht. Das wäre das dritte Mal, nach den Nazis und den Kommunisten. Der Kommunismus wurde Ostdeutschland immerhin gegen den Willen der Bevölkerung aufgestülpt, er war kein Eigengewächs (wenn man davon absieht, dass der Kommunismus ja eine deutsche Erfindung ist). Das kann man aber von 1933 und 2024 nicht sagen. Das ist schon auf unserem eigenen Mist gewachsen.
      Man könnte den Verdacht haben, dass Deutsche aufgrund ihrer vererbten politischen Kultur, ich drücke es mal moderat aus, Probleme mit der Demokratie an sich haben. Ich habe einmal gelesen, dass die deutsche Philosophie einen sehr unverhältnismässig grossen Anteil an der weltweiten philosophischen Literatur hat. Wir lieben eben Ideen.
      Leider ist die Grenze zwischen einer Idee und einer Spinnerei eine fliessende. Und Ideen und Religionen können nun einmal, zumal mit "deutschem Rigorismus" und deutscher Gründlichkeit, zu Fanatismus führen. Selbst den Faschismus, eine italienische Erfindung, haben wir im Nazismus "perfektioniert".
      Die Idee der deutschen Romantik, wie sie treffend von Rüdiger Safranski beschrieben wurde, hat sich die Politik untertan gemacht, in einem Ausmass, wie das in kaum einem anderen Land der Fall ist.
      "Loony leftists" gibt es überall - aber nirgendwo geniessen sie solche Narrenfreiheit, sogar Ansehen, wie bei uns. In England und den USA gibt es immerhin 'checks and balances' dagegen: den Pragmatismus und Rationalismus als Teil der Kultur dieser Länder (William James, Charles Peirce, Thomas Reid, James Beattie, um nur einige zu nennen).
      Das ist bei uns unterentwickelt.
      Erschütternd erscheint dennoch die Lernunfähigkeit der Deutschen.
      Aber tröstlich ist: von solchen Fanatikern geführte Länder scheitern immer an der Wand der Realitäten. Wenn auch unter grossen Kollateralschäden.
      Und, für alle Fälle: Es gibt ausser Deutschland noch andere schöne Länder, wo man leben kann. Wo Essen und Wetter ohnehin besser sind.

      • @ Werner Bläser:

        Ich stimme Ihnen weitesgehend zu bis auf den letzten Satz. So einfach ist das nämlich nicht, es sei denn man ist niemandem verantwortlich. Geld braucht man aber auch oder einen Beruf der Begehrlichkeiten weckt, schließlich ist man als Deutscher noch lange nicht überall willkommen. Und dann wäre ja noch die Frage wohin? Deutschland ist sicher ein umkämpfter Transformations-Hot Spot. Ein Großteil dessen was den Zeitgeist bestimmt findet sich aber auch woanders, innerhalb der EU sowieso.

        Als viel wichtiger empfände ich es, wenn jene die wertkonservativ reden endlich anfangen miteinander analog wertkonservativ zu leben und sich selbst als Gemeinschaft zu begreifen. Dann finden sich nämlich auch für viele praktische Probleme eher Lösungen. Mir scheint aber, daß die Leute lieber digital übers reale Leben jammern, statt an ihrem realen Leben ernsthaft was zu ändern und den wertkonservativen Reden auch Taten folgen zu lassen.

        Dann nützt aber auch die Flucht nichts, denn sich selbst nimmt man immer mit.

  • Danke, Herr Wendt. Mit dem Compact- Verbotszirkus ist ein weiteres Mal klargeworden: Die Extremisten und Verfassungsfeinde bilden in Deutschland die Regierung. Das Volk nimmt es hin. Und wird am Ende mit dem Blut seiner Söhne, Töchter und Enkel dafür bezahlen müssen.

  • Was ist eine Innenministerin die das GG und Entscheidungen des BGH dazu offen missachtet? Untragbar. Sie müsste zurücktreten. Aber die 18-Prozentpartei SPD, der sie entstammt, hat offensichtlich keinerlei Hemmungen, ihre formale Macht zur weiteren Machterhaltung zu missbrauchen. Langsam wird es auch kritisch, dass die vielen halben und ganzen Fehlentscheidungen der letzten zwanzig Jahre auf die Entscheider in den regierenden Parteien CDU/CSU und SPD, und ihre Helfer in FDP, Grünen und den Medien zurückfallen. Auch deshalb darf es keinen Machtwechsel geben. Sie werden also schon aus Eigeninteresse diesen mit allen Mitteln verhindern. Das deutsche Verhältniswahlrecht gibt ihnen dazu jede Gelegenheit. Der linke und rechte Rand wird kujoniert und ausgeschlossen und fertig ist die Bildung großer und kleiner Koalitionen aus den „demokratischen Parteien“. Das Lebenselixier der Demokratie, friedlicher Machtwechsel nach offener Debatte, ist damit ausgehebelt. Das wissen die genau, und so benehmen sie sich auch. Einschließlich ihrer medialen Helfer und Vorfeldorganisationen. P.S.: Wären SPD und CDU / CSU noch konkurrierende Parteien, wäre die Demokratie noch lebendig. Aber da die SPD nur noch eine schlechte Kopie der Konservativen ist, ist keine positive Veränderung der Politik möglich. Weimar lässt grüßen?

  • Bei "Spiegel Kultur" kommentiert ein gewisser Anton Rainer am 16. 07. 2024 u. a. .: "Die Skepsis ist gut, aber das Verbot ist besser." Was beweist, dass solcherart Blätter im staatlich/privat-public-partnershiplich alimentierten Endstadium des Journalismus angekommen sind. Rein inhaltlich und vom Niveau her bin auch ich versucht zu sagen, mit "Compact" haben die sich eines der schwächsten Medien ausgesucht, auch wenn deren Reichweite gegen diesen subjektiven Eindruck spricht. Als Präzedenzfall allerdings ist die ganze Angelegenheit brandgefährlich, da kann man nur beipflichten. Faeser steht stellvertretend für alle sich selbst erfüllenden Propheten des Untergangs, von was für niederen (für sie hohen) Motiven sie auch immer geleitet werden...

  • Man schreibt diese Äußerung sinngemäß) "Ich teile Deine Meinung nicht, aber ich werde alles tun, damit Du sie frei äußern kannst!" Voltaire zu.
    In Erkenntnis dessen, was "Meinungsfreiheit" bedeutet, war man schon weiter vor mehr als zwei und einem halben Jahrhundert (oder etwas mehr), als Frau Innenminister. Ich bedanke mich sehr für Ihren Artikel, Herr Wendt, Sie schreiben, wie es ist. Und ich kann versichern, dass in meinem engeren und auch im weiteren Bekanntenkreis die meisten Menschen diesen Vorgang für einen Skandal halten und einen immensen Machtmissbrauch darin sehen.
    Die DDR-Oberen verboten "Sputnik" (einen sowjetischen Digest), dessen Inhalte (nach Anbruch von Glasnost) jenen Oberen unerträglich wurden. Wenig später fand das Regime ein Ende. Vielleicht ist die Situation nicht vergleichbar, aber die Ereignisfolge von vor mehr als 35 Jahren sollte zu denken geben.

  • Nein.
    Denn der vermeintlich heldenhafte Appell ist die Ursache, warum es überhaupt dazu kommt.

    Menschen entwickeln sich in Phasen - auch der Autor, der überzeugt ist, sein in die Bresche schlagen wäre die Lösung. Denn nach der Pubertät folgt die Konformität. Sie besteht aus zwei Teilen: Folgen und Einfordern desselben.
    Zitat: "3. Stufe ... Moralische Erwartungen anderer werden erkannt. ... Korrespondierend dazu richtet er ebenfalls moralische Erwartungen an das Verhalten anderer."
    Quelle: Moralentwicklung

    Das Einfordern ist der Appell, wer was sollte - Formulieren von Erwartungen an das Verhalten anderer.

    Die Meinungsfreiheit/Pressefreiheit besteht nicht, weil jemand mit Macht seine Macht nutzt, um seine Erwartungen an das Verhalten anderer umzusetzen. Denn derjenige mit Macht entwickelt sich auch in Phasen und sein Appell ist einfach das Einführen von Zensur.

    Das Formulieren von Erwartungen wird nicht mit 'wir müssen / sollten / sollen' umgesetzt, sondern per Anordnung, wie im Fall vom Magazin Compact.

    Deshalb hat ein Ketzer, der vermeintlich heldenhafte Appelle formuliert, nur ein Teil der Konformität verlassen. Den des Folgens der bisherigen Bezugsgruppe.
    Quelle: Ich-Entwicklung, Stufe E5

    Die Epoche Aufklärung kann die Sehnsucht nach heldenhaften Appellen nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft - Myside Bias.

    • Wie ordnen Sie ihren eigenen Appell ein? Noch e6 oder doch schon q7? Quelle: Mutzenbacher Stammtisch, hintere untere Ecke. Pädagogische Schemata sind wie alle Schemata Denkhilfen, aber nicht identisch mit Erkenntnis. Wer nur Schemata sieht, erbricht nur Schemata.

  • Seit wann muss man sich erklären, wenn man dafür ist, dass auch Leute mit anderen Meinungen diese auch sagen und schreiben dürfen?

    • Muß man nicht. Es reicht zu sagen, daß die BRD immer öfter die Maske fallen läßt und den Tabubruch anzuklagen. Aber vielleicht war es Herrn Wendt wichtig sich zu erklären um sich auch distanzieren zu können.
      "Je suis compact" würde meiner Meinung nach reichen.

      „Wenn es morgens um 06.00 an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, dass es der Milchmann ist, dann weiß ich, dass ich in einer Demokratie lebe“. (Winston Churchill)

      Im besten Deutschland aller Zeiten kann man sich dessen nicht mehr sicher sein. Da stehen dann schwer bewaffnete Vermummte vor der Tür als müßte die GSG 9 ein paar Geiseln befreien.

      Das Bild mit Elsässer im Bademantel sagt mehr als tausend Worte. Es ist gleich was ein Elsässer schreibt oder wie der tickt, mit einem Rechtsstaat ist so ein Vorgehen unvereinbar und da ist mir auch gleich, was neunmalkluge Juristen nun glauben erklären zu müssen. Wäre eh besser man würde die Rechtsverdreher mit gewählten Leuten aus dem Volk ersetzen. Die sind dann vielleicht nicht so verquast und korrumpierbar.

      Man muß nur Mensch sein um das alles abzulehnen. Ein Staat in dem die Polizei in deine Bude stürmt wegen Wort- oder Gedankenverbrechen sollte sich überlegen welche anderen Staaten er Unrechtsstaat nennt. Elsässer hat niemanden beklaut, keinen vergewaltigt und niemanden umgebracht sondern nur döpdödöp geschrieben und sich mit einer Angestellten des russischen Außenministeriums unterhalten.

      Ich weiß nicht wie man jetzt das Narrativ vom Rechtsstaat Deutschland aufrecht erhalten will und die nehmen sich raus andere Länder und Völker belehren zu wollen. Absurd und widerwärtig zugleich.

  • So weit ist es also gekommen. In Deutschland entscheidet das Innenministerium, welches Presseorgan erscheinen darf, und welches nicht. Wenn dieses Verfahren vor Gericht Bestand hat, dann ist die deutsche Demokratie beendet. Beendet durch durch-ideologisierte Linke, die nicht einmal ansatzweise verstehen wollen, was Demokratie ist. Besonders schmerzlich finde ich, dass selbst aus der CDU für diese Aktion Verständnis und Zustimmung kommt. Das war einmal sehr lange meine Partei. Was für eine Schande!
    Es bewahrheitet sich der Eindruck, dass wir von Fanatikern regiert werden, denen Recht, Realität und Demokratie völlig egal sind, wenn sie ihrer Ideologie widersprechen. Es ist kein prinzipieller Unterschied mehr erkennbar zur DDR-Ideologie. Nur noch die formalen Reste unseres Staatsgefüges stellen noch Hindernisse für diese Leute dar, aber diese werden sukzessive abgeräumt.
    Und unser Staat ist verletzlich. Früher kam das nicht zum Tragen, weil es - wenigstens zum Teil - eine grund-demokratische Haltung unter Eliten und Bevölkerung gab, die manches tabuisierte. Strauss musste damals in der Spiegel-Affäre nach Gerichtsurteil und öffentlicher Empörung zurücktreten. Dasselbe Presseorgan befürwortet jetzt die Aktion gegen Compact. Das stellt eine moralische Verkommenheit schon ganz besonderen Ausmasses dar.
    Unser System krankt ohnehin schon an demokratischen "Schönheitsfehlern", die es verletzlich machen. Die Weisungsabhängigkeit des Verfassungsschutzes und seine politischen Aufgaben sind m.W. in der demokratischen Welt einzigartig. Nirgendwo sonst hat ein Inlandsgeheimdienst solche Befugnisse. Und das, während die Befugnisse zur effektiven Spionageabwehr (und auch, auf den BND bezogen, zur Auslandsspionage) radikal eingegrenzt und beschnitten wurden. Den Bürger bespitzeln und verleumden darf man hingegen jetzt nach Lust und Laune.
    Ebenso einzigartig in Europa ist die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte. Deshalb dürfen deutsche Staatsanwälte auch keine internationalen Haftbefehle ausstellen (EuGh C-508/18, C-82/19, C-509/18).
    Bei der Berufung der Richter (ich spreche hier nicht vom Verfassungsgericht und ähnlichen Gerichten, sondern von ganz normalen Richtern) legen viele der einzelnen Richterwahlgesetze der deutschen Bundesländer fest, dass die jeweilige Landesregierung bei der Auswahl das letzte Wort hat.
    Bemerkenswert ist, dass der italienische Staat z.B. auf den wir in Deutschland gerne von oben herab blicken, dies ganz anders regelt. Da entscheidet der 'Consiglio Superiore della Magistratura', wer Richter werden kann und über alle Fragen der Richterschaft. Vom Parlament und der Regierung berufene Mitglieder sind darin in der Minderheit, zwei Drittel stellt die Richterschaft selbst. Mit welchem Recht kritisieren wir Polen und Ungarn?
    - Mittlerweile schäme ich mich, Deutscher zu sein.

    • @ Werner Bläser:

      "Mittlerweile schäme ich mich, Deutscher zu sein."

      Ich nicht. Ich bin Deutscher und stolz darauf. Ich üb aber auch immer Treu und Redlichkeit.
      Die anderen sind für mich keine Deutschen, die Etnie entscheidet ja nicht allein. Sie selber sehen sich ja auch nicht sals Deutsche, sondern sind lieber Weltbürger oder Teil der Menschheitsfamilie oder fühlen sich einer politischen Klasse zugehörrig.

      Kommunisten und Globalisten kennen halt weder Volk noch Nationen. Leute meines Schlages lieben das eigene Volk und achten die anderen.

      Ich bin wie Uncas, einer der letzten seiner Art.

  • Ein 95 Jahre junges (!) Buch von Hans Kelsen bringt den Wert und das Wesen der Demokratie auf den Punkt. Und nun vergegenwärtige man sich, was wenige Jahre später folgte. Der Schlaf der Vernunft - wie lange wird er diesesmal dauern?
    NB: Bücher von und über Hans Kelsen sind auch heute über den Buchhandel verfügbar.

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