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"Wer diese Werte nicht vertritt, kann dieses Land jederzeit verlassen." - Regierungspräsident Walter Lübcke
Das ist ein in der Tat bedenkenswerter Spruch Goethes. Aber werden wir denn wirklich den Herrn Höcke mit seinem verhängnisvollen Hang zu strafrechtlich problematischen Nazislogans los? Schön wär's.
Sie meinen also, schon jeder, der zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, sollte einen Landesverweisung erhalten? Passen Sie dann künftig gut beziehungsweise noch besser auf sich auf, Herr Schweighäuser. Mit besten Wünschen für Ihr weiteres, ähm, Fortkommen,
- die Publico-Redaktion
Schade, dass wir Herrn von Goethe nicht mehr fragen können, ab welchem Strafmaß er denn einen Landesverweis aussprechen würde. Dass Sie andere Menschen meinten als Herrn Höcke, war mir übrigens klar.
Im übrigen wäre unsere Kontroverse ein guter Anlass, darüber zu grübeln, ob das Zitat zu der Aussage gegen straffällig gewordene Einwanderer taugt, welche Sie mutmaßlich intendieren: Denn eine "Gegend" ist kein Staat und "sich fügen" würde ich nicht in eins setzen mit "befolgen".