In Edgar Allan Poes Geschichte „Der entwendete Brief“ steht Meisterdetektiv Auguste Dupin vor der Aufgabe, einen entwendeten Brief zu finden und damit zu verhindern, dass ein Erpresser – ein Minister, der ihn im Palast an sich brachte – das Dokument gegen die Königin benutzt.
Die Pariser Polizei durchsucht die Wohnung des Ministers aufs Gründlichste, benutzt ein Mikroskop, um Geheimfächer aufzuspüren, sucht die Fußböden nach einem Versteck ab – alles umsonst. Dupin kassiert die hohe Belohnung, weil er das Dokument dort aufspürt, wo die Beamten es gar nicht erst suchen: Es steckt ganz offen in der Briefablage. Dieses Prinzip gilt heute für den gesamten politisch-gesellschaftlichen Raum: Die entscheidenden Vorgänge vollziehen sich zwar nicht direkt öffentlich, aber auch nicht im Tiefverborgenen. Die wichtigsten Dokumente liegen nicht in gut bewachten Verstecken. Sie lassen sich ohne große Mühe finden, vorausgesetzt, jemand sucht mit dem Gespür für eben diesen Trick an den unauffälligen, aber gut zugänglichen Stellen. Anders als Dupin muss der Privatermittler heute nur an mehreren Orten nachschauen, um die Punkte anschließend zu verbinden.Die Methode des offenen Verstecks benutzen die Verantwortlichen besonders gern bei ihrem Feldzug gegen die Meinungsfreiheit, der trotz J. D. Vance, Elon Musk und den Änderungen in den USA in Europa ungebrochen weitergeht. Er scheint sich sogar zu verschärfen, offenbar nach dem Muster: Wenn die Amerikaner nicht mehr mitziehen, müssen wir uns umso mehr bemühen. Die Tarnung beginnt schon mit dem Oberbegriff. Natürlich weisen die EU, die noch im Amt befindliche Bundesregierung und alle beteiligten Stellen in Exekutive und Judikative schon die Idee indigniert mit Empörung zurück, es gäbe so etwas wie den Krieg gegen die freie Rede. Am liebsten würden sie Leuten, die das Gegenteil behaupten, einen Strafbefehl schicken. Prinzipiell läge das schon genau auf ihrer strategischen Linie. Die sieht nämlich zweierlei vor: Erstens, die Liste der mit formalen oder informellen Strafen inkriminierten Aussagen so auszuweiten, dass am Ende nicht eine schwarze Liste steht, sondern aus Effizienzgründen eine weiße Liste gewissermaßen zertifizierter Begriffe. Und zweitens, eng mit dem ersten Punkt verbunden: Schon allgemeinpolitische Äußerungen, sogar reine Zustandsbeschreibungen können neuerdings zum Ausschluss des Urhebers aus dem Kreis der Wohlgesinnten führen.
Mit dem Medienstaatsvertrag von 2020 kam ganz unauffällig ein neues Aufgabengebiet dazu. Nach Paragraf 19 dürfen Landesmedienanstalten nun auch die Einhaltung der „journalistischen Sorgfaltspflicht“ bei privaten Anbietern überwachen. Und zu denen gehören nun nicht mehr nur Privatfunker wie Sky oder das Radio Brocken, sondern auch Onlinemagazine (wie dieses hier), sogar Auftritte einzelner reichweitenstarker Personen im Netz. Interessanterweise kümmern sich die Anstalten ausdrücklich nicht um die journalistische Sorgfalt der Öffentlich-Rechtlichen. Die Beteiligung des RBB etwa an der Intrige gegen den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar interessierte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) von vornherein nicht. Zur Erinnerung: Die Vorwürfe gegen Gelbhaar, er habe mehrere Frauen sexuell belästigt, nahmen erst richtig Fahrt auf, nachdem die Vorwürfe der angeblich Betroffenen „Anne K.“ über den Sender gingen, nachgesprochen von einer Schauspielerin. Dann stellte sich heraus: „Anne K.“ existiert überhaupt nicht, ihre eidesstattliche Versicherung erwies sich als Fälschung, die verantwortliche RBB-Redakteurin traf sich nie mit der vorgeblichen Anklägerin. Statt Gelbhaar ergatterte Robert Habecks Wahlkampfleiter Andreas Audretsch den sicheren Platz zwei der Berliner Landesliste und damit ein Bundestagsmandat. Gelbhaar bleibt nur eine Entschädigungsklage gegen die ARD-Anstalt.
Statt mit diesem politmedialen Plot befasst sich die MABB mit einem anderen Medium, nämlich der relativ neuen Plattform Nius. Und das auf eine interessante Art und Weise. In einem Bescheid teilte die MABB den Nius-Verantwortlichen mit, sie hätten „gegen anerkannte journalistische Grundsätze verstoßen“, weil sie 2023 in einem Video über Asylbewerber berichteten, die in Deutschland eine umfangreiche zahnmedizinische Versorgung erhielten, wofür sie mehrere Migranten interviewten, die auch bereitwillig Auskunft gaben und ihre Zähne in die Kamera hielten. Die Nius-Reporterin, so die Anstalt, habe die Interviewten „unzureichend“ darüber aufgeklärt, dass der Bericht im Zusammenhang mit der Äußerung von CDU-Chef Friedrich Merz stünde, der die umfangreichen Zahnarztleistungen für Asylbewerber zum Thema machte. Bekanntlich bestritten politische Kontrahenten damals, dass es diese von Merz erwähnte Zahnversorgung überhaupt gäbe – und Nius dokumentierte Fälle. Wie die Medienanstalt Berlin-Brandenburg zu der Ansicht kommt, Nius hätte seinen Gesprächspartnern die gesamte Merz-Kontroverse auseinandersetzen müssen, begründet sie nicht weiter.
Eine zweite Abmahnung wirkt geradezu bizarr: Im Dezember 2024 kommentierte der Nius-Journalist Alexander Purrucker eine Äußerung von Olaf Scholz, der von „Heimaten“ sprach, folgendermaßen: „Einspruch! Einspruch, euer Ehren! Und das ist auch ganz klar: In der deutschen Sprache, schauen Sie mal in den Duden, da gibt es keinen Plural für das Wort ‚Heimat‘.“ Neuerdings, so die MABB, gebe es das Wort im Duden eben doch. Also wieder: Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht. Ältere Duden-Ausgaben, an die Purrucker offenbar dachte, kennen den Heimat-Plural nicht. Und ganz offensichtlich benutzte er die Wendung „schauen Sie mal in den Duden“ metaphorisch für den Umstand, dass praktisch kein Normalbürger den Begriff „Heimaten“ im Alltag benutzt.
Medienanstalten können zwar keine Geldstrafen verhängen, aber eine „Verwaltungsgebühr“ für ihre Belehrungen fordern. Im Fall von Nius: 5000 Euro plus 455,18 Euro Auslagen. Die Kanzlei Steinhöfel reichte für Nius gegen beide Abmahnungen Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Erstens, so Rechtsanwalt Reinhard Höbelt, gebe es keine inhaltliche Berechtigung für die MABB-Schreiben, zweitens überschreite die Anstalt damit auch grundsätzlich ihre Kompetenz. Würde irgendeine Stelle nach dem Maßstab der MABB auch bei öffentlich-rechtlichen Sendern oder in Reden von Regierungspolitikern nach marginalen Ungenauigkeiten fahnden, könnte sie Bescheide im Tagesrhythmus verschicken.
Nach gleichem Muster mahnte die Landesmedienanstalt Niedersachsen den Publizisten Alexander Wallasch ab, der mit seinem Angebot etwa eine Million Leser pro Monat erreicht. Wallasch schrieb beispielsweise in einem Text über die Seite messerinzidenz.de, auf der jemand in privater Initiative alle Meldungen über Messerangriffe in Deutschland zusammenträgt: „Ein junger Student, der nicht bei Bertelsmann oder der Regierung beschäftigt ist, machte einfach, was die Stiftungen, das Vorfeld und Ministerien über bald zehn Jahre verweigern: unter Zuhilfenahme von KI machte er die täglichen und überwiegend von Syrern und Afghanen geführten Messerangriffe sichtbar. Die angeblichen syrischen und afghanischen Fachkräfte nehmen besonders oft nur ein Werkzeug in die Hand: Es ist das gezückte Messer gegen die Gastgeber.“ Das, fand die Landesmedienanstalt, „weist mehrere mögliche Verstöße gegen die anerkannten journalistischen Grundsätze auf. Zunächst wird eine unbelegte und pauschalisierte Behauptung über afghanische und syrische Migranten aufgestellt, die laut Ihren Aussagen zu Gewalt neigen würden, ohne dies durch entsprechende Quellen oder Beweise zu belegen […] Der Text ist auch negativ generalisierend gegenüber Migranten und könnte daher als diskriminierend angesehen werden.“ Der Wallasch-Text spitzt ohne Zweifel zu und die Messerkriminalitäts-Karte sagt tatsächlich nichts über die häufigsten Tätergruppen aus – schon deshalb nicht, weil die Polizei in vielen Fällen den Messerstecher nicht festnehmen konnte. Allerdings weist die polizeiliche Kriminalstatistik für 2023 Afghanen und Syrer als Hauptgruppen unter den Asylzuwanderern aus; der Anteil von Zuwanderern an Straftaten gegen das Leben lag bei 11,2 Prozent und in der Rubrik Rohheitsdelikte bei 9,1 Prozent, wobei sich der Anteil dieser Gruppe an der Gesamtbevölkerung inklusive Kriegsflüchtlingen etwa auf drei Prozent beläuft. Unter den tatverdächtigen Zuwanderern wiederum stellten Syrer mit einem Anteil von 19,2 und Afghanen mit 11,2 Prozent die beiden größten Herkunftsgruppen. Mit seiner pointierten Formulierung liegt Wallasch also nicht grundsätzlich falsch. Die Landesmedienanstalt verfügt auch über keine Zahlen, die ihn widerlegen – einfach deshalb, weil bisher keine bundesweite offizielle Statistik über Messerangriffe und die Herkunft der Tatverdächtigen existiert. Außerdem behauptet der Journalist gar nicht pauschal, alle in Deutschland lebenden syrischen und afghanischen Asylmigranten oder auch nur die Mehrheit wären Messerstecher. Um eines handelt es sich jedenfalls nicht: Desinformation, also eine mutwillige Falschbehauptung mit dem Ziel der politischen Einflussnahme, also genau das, was der RBB in Sachen Gelbhaar ablieferte. Die niedersächsische Landesmedienanstalt forderte Wallasch in ihrem Mahnschreiben zusätzlich auf, alle 3000 Beiträge im Archiv der Plattform zu „überprüfen“. „Für ein kleines Medium ist das gar nicht machbar“, sagt Wallasch. „Außerdem wurde uns überhaupt nicht mitgeteilt, worauf wir sie überprüfen sollen.“
Die Abmahnungen durch gebührenfinanzierte Anstalten bringen neu entstandene Medien zwar noch nicht um ihre Existenz. Aber sie machen ihnen das Leben schwer, belasten sie unter Umständen auch finanziell, vor allem wirkt die offiziöse Kritik an Beiträgen stigmatisierend, zumal keinerlei auch nur annähernd vergleichbare Aufsicht für die Öffentlich-Rechtlichen existiert. Vor allem findet hier die Vorbereitung der nächsten Eskalationsschritte statt. Die EU könnte beispielsweise Plattformen wie Facebook und X demnächst mit Strafandrohungen dazu auffordern, keine Links von derart abgemahnten Medien mehr zuzulassen oder deren Reichweite zumindest stark einzuschränken.
Ein Blick auf Personal und Ausrichtung der Landesmedienanstalten zeigt, dass es sich weder um angeblich staatsferne noch neutrale Instanzen handelt. Anja Zimmer, Chefin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg von 2016 bis 2021, promovierte zum Thema „Hate Speech im Völkerrecht“ – also zu einem Begriff, der weder im Völkerrecht noch im deutschen Strafrecht vorkommt und deshalb beliebig ausgelegt werden kann. Nach ihrer Zeit in der MABB saß sie im Beirat der von Google finanzierten Organisation „weitklick“, die sich dem Kampf gegen „Desinformation“ widmete, bis Google 2024 die Zahlungen einstellte. Zu den Partnern von „weitklick“ zählten unter anderem die überwiegend staatlich finanzierte „Amadeu Antonio Stiftung“ und die von der heutigen Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman mitgegründeten „Neuen Deutschen Medienmacher“, zwei Agendavereine, die immer wieder auftauchen, wenn es darum geht, bestimmte Meinungen und Aussagen mit dem Etikett „Hate Speech“ und „Desinformation“ zu versehen. Eva Flecken, Zimmers Nachfolgerin bei der MABB seit 2021, besitzt das Parteibuch der SPD, während ihrer Promotion arbeitete sie für einen Bundestagsabgeordneten (wen genau, darüber gibt ihre offizielle Vita keine Auskunft). In einem Interview mit der Videoplattform „Discover Neuland” gibt sie Auskunft darüber, wo sie die Arbeitsschwerpunkte ihrer Anstalt sieht. Das heißt, sie verwendet dafür die in dem Netzwerk aus offiziellen Stellen, Parteien und staatlich finanzierten Organisationen übliche nebulöse Sprache, etwa, wenn sie erklärt, dass Meinungsfreiheit in den sozialen Medien natürlich ein „hohes Gut“ sei, aber: „Damit darf nicht einhergehen, Dinge, die destabilisierend auf unsere Gesellschaft wirken, unwidersprochen hinzunehmen.“ Es geht also schon nicht mehr um vorgebliche oder echte Falschinformationen, sondern um Destabilisierung der Gesellschaft, wobei Flecken nicht näher ausführt, was sie unter einer stabilen Gesellschaft versteht. Im gleichen Gespräch raunt sie über „Gefahren aus dem Netz heraus für Meinungsfreiheit“. Die gab es tatsächlich, solange Facebook und Twitter die Reichweiten bestimmter Nutzer einschränkten und selbst völlig legale Posts löschten. Diese Praktiken scheint die MABB-Direktorin allerdings gerade nicht zu meinen.
Sie erläutert in dem Interview, „dass gewisse Onlinemedien journalistische Sorgfalt einhalten müssen“. Wieso nur gewisse? Flecken spricht auch davon, dass ihre Anstalt mittlerweile „maschinell unterstützte Selektionsmechanismen“ zum Aufspüren von Textstellen in den gewissen Onlinemedien benutzt, die sie offenbar für problematisch hält. Das heißt, ihre Organisation reagiert nicht auf externe Beschwerden, sondern durchkämmt selbst systematisch journalistische Angebote. Ihr Kollege Christian Krebs von der Landesmedienanstalt Niedersachsen, der Behörde also, die Wallasch abmahnte, schloss schon 2021 eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landesjustizministerium und dem Innenministerium, damals geführt von Boris Pistorius, um „Hasskriminalität“ im Netz zu bekämpfen – wieder ein Terminus, den das Strafrecht nicht kennt. So viel zu der Behauptung, Landesmedienanstalten seien „staatsfern“ organisiert. Zu seiner Wiederwahl 2024 erklärte Krebs: „Besonders mit der Regulierung im Internet tragen die Medienanstalten dazu bei, Hass und Hetze im Netz zu bekämpfen.“
Davon steht nichts im Medienstaatsvertrag. Es handelt sich also um eine klare Selbstermächtigung, wohlwollend gefördert und begleitet durch die Politik. In einem auf Facebook verbreiteten Video spricht Krebs mit dem Chef des Landesverfassungsschutzes Niedersachsen Dirk Pejril; der Medienanstaltsdirektor fragt ihn: „Wo verbreitet sich Desinformation am schnellsten?“ Und der Geheimdienstler antwortet: „In der digitalen Welt verbreiten sich Informationen am schnellsten, wie in stehenden Gewässern im Hochsommer, die Brutplatz sind für Mücken. Digitale Medien sind Brutstätten für Desinformation, für Informationsverfälschung. Das ist eine neue Herausforderung.“
Aus der Terminologie der Personen, die hier in unterschiedlichen Rollen, aber offenkundig mit einem gemeinsamen Ziel auftreten, ergibt sich nach und nach ein Gesamtbild: „Hass und Hetze“, „gesellschaftsdestabilisierend“, „gewisse Onlinemedien“, „Brutstätten“, dazu der Vergleich von Informationen mit schädlichen Insekten. Was tut man mit gefährlichen Brutstätten? Man bekämpft sie, notfalls mit robusten Mitteln. Zumindest rät man der Öffentlichkeit, sich davon fernzuhalten. Ein Topos taucht in fast allen Broschüren, Onlineauftritten und öffentlichen Bekundungen dieser Protagonisten in Dauerschleife auf: Die Behauptung vom gefährlichen Netz, von dem eine gesellschaftsschädliche Wirkung ausgeht, worauf immer die Forderung folgt, es müsse reguliert werden.
Regulation durch Zivil- und Strafrecht gibt es längst. Die Rede von der bedrohlichen digitalen Welt läuft deshalb regelmäßig auf eine sehr viel weitergehende Einschränkung des Informationsflusses und der Meinungsäußerung auf dem Feld hinaus, in dem bisher keine Torwächter darauf achten, was in die Öffentlichkeit darf. Zu der Erzählung vom Netz als Brutstätte und „gewissen Onlinemedien“ gehört das unausgesprochene Gegenstück: kein Problem sehen die Mahner und Warner im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, einem Apparat, der in letzter Zeit beispielsweise gleich zwei Karrieren mit Falschbehauptungen und manipuliertem Material zerstörte, nämlich der RBB die von Stefan Gelbhaar und das ZDF mit Jan Böhmermann die des früheren Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm.
Das ZDF verbreitete außerdem eine echte Desinformation in der heißen Wahlkampfphase, indem es behauptete, CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann habe nach dem Anschlag von Magdeburg im Dezember 2024 ein Register für psychisch Kranke gefordert. In Wirklichkeit schlug der Politiker ein Register für psychisch kranke Gewalttäter und Personen vor, die mit Gewalt drohen – also etwas ganz anderes. Was der Sender hier veranstaltete, fiel eindeutig in die Rubrik Wahlbeeinflussung durch Desinformation, also das, was die Dauerbesorgten aus Russland und den USA erwarten, aber großzügig übersehen, wenn es aus dem eigenen Land kommt und bestimmte Parteien trifft. Desinformation und Wirklichkeitsverzerrung halten sie nicht grundsätzlich für eine Gefahr. Es kommt ganz darauf an, wer diese Mittel zu welchem Zweck nutzt.
Dass sich der Inlandsgeheimdienst immer stärker in die öffentliche Meinungsbildung einmischt und sich damit selbst, ähnlich wie die Landesmedienanstalten, eigentlich nicht vorgesehene Kompetenzen zuschreibt, beschränkt sich nicht auf einzelne Wortmeldungen wie die des obersten Verfassungsschützers von Niedersachsen. In dem an die Plattform netzpolitik.org kurz vor der Bundestagswahl durchgestochenen geheimen Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD markiert die Behörde Formulierungen, die klar unter Meinungsfreiheit fallen und teilweise lediglich Zustandsbeschreibungen enthalten, als „völkisch“, „rechtsextrem“ und damit als bekämpfungswürdig. Beispielsweise heißt es dort:
Wer im Sinne eines „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs“ eine Ethnie vorrangig über eine „gemeinsame Kultur und Geschichte“ definiert, die nur in einer „langen zeitlichen Kontinuitätslinie denk- und somit erleb- bzw. erfahrbar“ sei, begehe einen Verstoß gegen die in der Verfassung garantierte Menschenwürde, weil „Zugezogene von vornherein pauschal ausgeschlossen“ würden, „da sie eine ‘gemeinsame Geschichte‘ nicht nachholen und somit kein authentischer Teil des Volkes werden können“.
Abgesehen davon, dass es sich bei Artikel 1 des Grundgesetzes um ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat handelt, gegen das einzelne Personen und auch Parteimitglieder gar nicht verstoßen können: Wie soll sich sonst als durch eine gemeinsame Kultur und Geschichte mit langen Kontinuitätslinien eine Ethnie definieren? Das schließt auch Zugezogene gar nicht „pauschal aus“, die eben dazukommen und sich zu einer Kultur bekennen können, aber das Land trotzdem anders erleben als ein gebürtiger Deutscher mit deutschen Eltern und Großeltern. Das gleiche gilt schließlich auch für jeden Deutschen, der nach China zieht: Er kann sich die Kultur dort aneignen, aber er kommt eben von außen dazu. Auch folgende Passage aus dem Landeswahlprogramm der AfD Thüringen von 2018 hält das Bundesamt für extremistisch: „Die Gewährleistung der Sicherheit ist einerseits von einem gemeinschaftsorientierten Werte-, Sitten- und Normengefüge abhängig, das sich über Jahrhunderte hinweg ausgeprägt hat. Andererseits ist sie auf die Durchsetzung von Recht und Ordnung durch den Staat angewiesen. Eine intakte Rechtsordnung fußt auf unhinterfragten Selbstverständlichkeiten, die es in der von allen Altparteien angestrebten multikulturellen Gesellschaft nicht geben kann.“
Das unterscheidet sich nicht wesentlich von dem so genannten Böckenförde-Diktum, dass der moderne säkulare Staat von Voraussetzungen lebt, die er nicht selbst schaffen kann. Mit anderen Worten: Er hängt davon ab, dass sich eine ausreichend große Zahl von Bürgern auf ein bestimmtes Gesellschaftsverständnis einigen, das der Verfassung vorangeht.
Bekanntlich meinte auch einmal eine Politikerin namens Angela Merkel, „multikulti“ sei „total gescheitert“. Nach der heutigen Verfassungsschutzlogik betätigte sich also sogar die spätere Kanzlerin in ihrer Frühzeit extremistisch. Wie schon bei Nius und Wallasch die Medienanstalten, bemüht sich auch der Geheimdienst, völlig legalen und eigentlich banalen Aussagen den Stempel der Gemeingefährlichkeit aufzudrücken.
Als drittes Element vervollständigt die Verfolgung simpler und harmloser Meinungen durch die Justiz das große Bild. Exemplarisch für viele andere Fälle steht die Bestrafung des Braunschweiger Rechtsanwalts Markus Roscher, der im August 2022 auf X schrieb: „Habeck, Baerbock, Scholz: Wir werden von bösartigen, arroganten Versagern regiert. Sie lassen ihre Bürger für eine grünschwarzrote Scheinmoral zugrunde gehen, stopfen sich selbst die Taschen voll und sind viel zu dumm, um durchdachte Gesetze auf den Weg zu bringen.“
Damit bezog er sich auf konkrete Anlässe, nämlich erstens die im Wesentlichen gescheiterten Versuche Habecks, Katar und Kanada zur Lieferung größerer Mengen Flüssiggas zu bewegen und zweitens das Heizgesetz. In den gleichen Zeitraum fiel bekanntlich der Ratschlag von Politikern an Bürger, nur noch kurz und kalt zu duschen sowie die Entscheidung, die letzten Kernkraftwerke demnächst abzuschalten. Auch hier äußert jemand zugespitzt seine Meinung, indem er den subjektiven Eindruck schildert, den bestimmte Politiker bei ihm hinterlassen, bewegt sich damit aber völlig in dem Rahmen, den zahlreiche Urteile des Bundesverfassungsgerichts abstecken. Schon 1958 stellten die Richter in Karlsruhe im so genannten Lüth-Urteil fest, dass die grundgesetzliche Meinungsfreiheit ausdrücklich auch polemische Äußerungen schützt.
Das Amtsgericht Kassel verurteilte Roscher trotzdem zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen, insgesamt 3000 Euro. Roscher sagt, ihm sei aus Justizkreisen signalisiert worden, dass die nächste Instanz eine noch höhere Strafe aussprechen könnte. Er akzeptierte deshalb die Gerichtsentscheidung, denn ab 91 Tagessätzen – dann würde er als vorbestraft gelten – besäße die Anwaltskammer eine Handhabe, ihm die Zulassung zu entziehen. Der Jurist stellt sich die Frage, ob sie es womöglich selbst nach diesem Strafmaß tut: „Dieses Damoklesschwert hängt nach wie vor über mir.“ Womöglich bekäme er irgendwann beim Bundesgerichtshof oder in Karlsruhe Recht, was dem 61-Jährigen wenig nützen würde, wenn er vorher seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dass Behörden an ihm ein Exempel statuieren wollen, merkte er auch daran, dass ihm die Stadtverwaltung Pforzheim nach dem Urteil ankündigte, ihm seinen Waffenschein wegen „mangelnder Zuverlässigkeit“ zu entziehen. In seinem Fall handelt es sich nur um den so genannten kleinen Waffenschein, also die Erlaubnis, eine Gaspistole mit sich zu führen. Die, so Roscher, habe er sich zugelegt, nachdem er als Nebenkläger in einem Mordprozess konkrete Morddrohungen bekam.
Das Muster der Zusatzbestrafung zur Einschüchterung von Bürgern zeigt sich mittlerweile in einer ganzen Reihe anderer Fälle. In der CBS-Dokumentation über den Kampf deutscher Staatsjuristen gegen die Meinungsfreiheit fragt der Journalist, wie die Leute reagierten, wenn ihnen die Polizei wegen angeblicher Meinungsdelikte das Mobiltelefon oder das Tablet wegnimmt. „Die sind schockiert“, antwortet einer der Staatsanwälte sichtlich amüsiert: „Das ist für sie schlimmer als die Strafe selbst.“ Er gibt also ganz offen zu, dass die notorischen Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen gar nicht der Beweissicherung dienen – welche Beweise sollen auch gesichert werden, wenn die Betreffenden unter ihrem Klarnamen posten? –, sondern der Demütigung. Wie die Landesmedienanstalten, wie der Verfassungsschutz setzen sich auch die Strafverfolger über die Grenzen hinweg, die Gesetz und Kompetenzzuweisung ziehen. Sie tun es, weil sie auf die wohlwollende Unterstützung der Politik vertrauen können. Beispiele für informelle Sanktionierung von Meinungen gibt es en masse. Gegen den Blogger Hadmut Danisch, der 2021 an der Aufdeckung des Baerbock-Vita-Schwindels mitwirkte, strengte die Berliner Staatsanwaltschaft später ein Verfahren an, weil er sich über das Gewicht der damaligen Grünen-Vorsitzenden Ricarda Lang äußerte. Im Zuge der Ermittlungen wegen Beleidigung leitete die Polizei ohne jeden Rechtsgrund eine Kontenabfrage ein, um Leserzuwendungen für Danischs Blog auszukundschaften. Die Deutsche Bank kündigte ihm darauf das Konto. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn stellte die Justiz zwar ein. Sein Konto bekam er trotzdem nicht zurück.
Als Martin Wagener, Professor für Politikwissenschaften an der Hochschule der Dienste des Bundes, in seinem Buch „Kulturkampf um das Volk“ über die historisch-kulturelle Traditionslinie schrieb, die seiner Ansicht nach den Volksbegriff definiert – was, siehe oben, laut Verfassungsschutz als „rechtsextrem“ gilt –, verlor der Wissenschaftler zwar nicht seinen Lehrstuhl, aber aufgrund eines Verfassungsschutzgutachtens seine Sicherheitseinstufung und damit die Erlaubnis, den Campus der Hochschule zu betreten, die unter anderem auch den Nachwuchs für Nachrichtendienste ausbildet. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels forderte offenbar auf Veranlassung von Kulturstaatsministerin Claudia Roth den staatlichen Druckkostenzuschuss, den viele Verlage in der Coronazeit bekamen, von dem Verlag* zurück, in dem Wageners Buch erschien. Begründung, wenn auch ohne jeden konkreten Beleg: Wageners Buch sei nicht verfassungskonform. Nach den Recherchen von Publico gibt es deutschlandweit keinen weiteren Fall, in dem die Corona-Hilfe von einem Verlag zurückgefordert wurde.
Gegen den Künstler Simon Rosenthal, der in einer Collage den Satz eines CSU-Landtagsabgeordneten „Impfen macht frei“ kritisch verarbeitete, geht die Bamberger Justiz weiter mit dem Vorwurf der Volksverhetzung vor – obwohl die erste Instanz Rosenthal freisprach. Auch das nächste Verfahren dürfte angesichts der abstrusen Konstruktion mit dem gleichen Ergebnis enden. Aber der Verfolgungseifer der zuständigen Staatsanwältin bindet Zeit und Geld des Freiberuflers, der jetzt einen Anwalt finanzieren muss. „Ich soll offenbar finanziell fertiggemacht werden“, meint Rosenthal.
Das alles bildet einen bemerkenswerten Kontrast zur schrillen politisch-medialen Aufregung über die 551 Fragen der Unionsfraktion zu den Steuergeldzahlungen an „Omas gegen rechts“, „Correctiv“, die Amadeu Antonio Stiftung und andere regierungsnahe Meinungskampf-Organisationen. Das Argument von SPD, Grünen und Tagesschau („Union empört mit Anfrage“) lautet, schon die Frage nach der Steuergeldverwendung stelle eine „Einschüchterung der Zivilgesellschaft“ dar. Die realexistierende Einschüchterung von Bürgern, also Mitgliedern der echten Zivilgesellschaft, gilt den gleichen Mandatsträgern und Medienleuten als „wehrhafte Demokratie“. Das Selbstverständliche, eine parlamentarische Anfrage, erklärt dieses Milieu zum Skandal. Und das Skandalöse – die Verfolgung bestimmter Meinungen – zur neuen Normalität.
Ihren Kampf führt die autoritäre Allianz auf allen Ebenen. EU-Beamte arbeiten neuerdings an einem Programm zum „Prebunking“ bestimmter Meinungsäußerungen – mit der üblichen Begründung, Bürger damit vor „Desinformation“ zu schützen. Laut Ursula von der Leyen soll das „Prebunking“ wie eine „Impfung“ gegen Falschmeinungen wirken. Was nichts anderes bedeutet als die Festlegung staatlicher oder staatsnaher Stellen, welche Ansicht zu bestimmten Themen das Siegel des offiziell „Richtigen“ verdient. Man erinnert sich in diesem Zusammenhang an die damals auf allen offiziösen Kanälen verkündete Wahrheit, die Corona-Impfung verursache garantiert keine Langzeitschäden. Dabei handelte es sich um echte Desinformation, die staatliche Stellen und hunderte Journalisten der Öffentlichkeit einhämmerten.
Für die Aufzählung der vielen unterschiedlichen Fälle, die manchem vielleicht zu ausführlich erscheint, gibt es einen guten Grund: Sie widerlegt erstens die Behauptung, es handele sich nur um anekdotische Befunde. Zweitens zeigt erst das ganze Bild das Ausmaß des Krieges gegen die Meinungsfreiheit, den Staat und Unterstützungskräfte ausschließlich in eine Richtung führen. Es gibt nicht den einen großen Schlag gegen die freie Rede. Die große illiberale Allianz will sie vielmehr mit tausend kleinen Stricken fesseln, so wie Swifts Liliputaner ehemals Gulliver. Nur, dass es sich bei der Meinungsfreiheit nicht um einen Riesen handelt und bei den Fesselkünstlern nicht um Zwerge. All das geschieht ganz offen. Wer will, kann das Material so einfach besorgen wie Dupin den Brief aus der Briefablage. Genauso leicht kann sich auch jeder fragen, warum der US-Sender CBS eine Dokumentation über die Verfolgung von Meinungen durch die deutsche Justiz zeigt, die ARD und ZDF niemals in Auftrag geben würden. Und warum dieses Dossier zum Zustand der Meinungsfreiheit bei Publico erscheint, während der Spiegel oder die Süddeutsche Zeitung sich alle erdenkliche Mühe geben, die existenzielle Bedrohung der Meinungsfreiheit kleinzureden oder ganz abzustreiten. Dafür benutzen sie gern einen vertrauten Kampfbegriff: „Verschwörungstheorie“.
* Offenlegung: Im gleichen Verlag erschien auch das Buch des Autors: „Verachtung nach unten“.
Dieser Text erscheint auch auf Tichys Einblick.
Liebe Leser, Publico erfreut sich einer wachsenden Leserschaft, denn es bietet viel: aufwendige Recherchen – etwa zu den Hintergründen der Potsdam-Wannsee-Geschichte von “Correctiv” – fundierte Medienkritik, wozu auch die kritische Überprüfung von medialen Darstellungen zählt –, Essays zu gesellschaftlichen Themen, außerdem Buchrezensionen und nicht zuletzt den wöchentlichen Cartoon von Bernd Zeller exklusiv für dieses Online-Magazin.
Nicht nur die freiheitliche Ausrichtung unterscheidet Publico von vielen anderen Angeboten. Sondern auch der Umstand, dass dieses kleine, aber wachsende Medium anders als beispielsweise “Correctiv” kein Staatsgeld zugesteckt bekommt. Und auch keine Mittel aus einer Milliardärsstiftung, die beispielsweise das Sturmgeschütz der Postdemokratie in Hamburg erhält.
Hinter Publico steht weder ein Konzern noch ein großer Gönner. Da dieses Online-Magazin bewusst auf eine Bezahlschranke verzichtet, um möglichst viele Menschen zu erreichen, hängt es ganz von der Bereitschaft seiner Leser ab, die Autoren und die kleine Redaktion mit ihren freiwilligen Spenden zu unterstützen. Auch kleine Beträge helfen.
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Die Redaktion
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Wir haben jedes Recht, unsere Meinugn frei zu äußern, sofern diese dem entspricht, was selbst ernannte Retter der Welt für richtig halten. Deren Ziel ist die "eine Welt" ohne Grenzen und "völkische" Unterschiede. Das funktioniert aber nicht auf demokratischem Weg, wenn die Ansichten zu weit auseinander liegen. Daher können altnative Ansichten nicht sanktionslos bleiben. Auch die Rettrung der Welt vor der Klimakatastrophe bedingt weniger freie Meinungsäußerungen. Denn die Klimarettung verlangt kräftige persönliche Opferbereitschaft, die nicht durch abweichende Meinungen abgewürgt werden darf.
Schockierend, wie Deutschland sich immer mehr zu einer UNSEREDEMOKRATIE entwickelt.
Man möchte eigentlich ganz verstummen und sich abmachen aus diesem verruchten, toxischen Land, so wie sie sich früher abgemacht haben nach Drüben über die alte Mauer. Noch schießen sie einem nicht ins Kreuz, wenn du abhaust. Aber genau das wollen sie ja, dass du abhaust. Es ist das, was der frühere Kasseler Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke öffentlich so ausdrückte: "Wer diese Werte nicht vertritt, kann dieses Land jederzeit verlassen." Das war wohl als Drohung gemeint: "Für euch ist hier kein Platz mehr!" - Nein, danke, eure Werte kann ich nicht vertreten. Denn mein oberstes Verlangen und Bedürfnis, ist das nach der Freiheit, nach der freien Luft zum Atmen! Ihr drückt mir hier die Kehle zu. Also bleibt mir nur, diese Land, meine Heimat und die meiner Kinder und Enkel, zu verlassen! Solange das noch geht.
In letzter Zeit kommt selbst beim Smalltalk das unterschwellig drohende Interrobang "Ihr habt doch hoffentlich nicht AfD gewählt?!" auf. Bezieht man sich dann in der Antwort auf das Wahlgeheimnis, ist man wahrscheinlich schon verdächtig. Oft genug weisen beim zweiten Blick auf das Revers des Gegenübers irgendwelche Buttons diesen letztendlich als Angehörigen einer der vielen finanziell gemästeten NGOs oder eines sonstigen anitrechten Aktivistenvereins aus. Umso schwerer auf den ersten Blick erkenntlich, wenn es sich um Leute handelt, mit denen man sonst Jahre zuvor unverkrampft plaudern konnte. Ein weiterer Aspekt des Poeschen Brief-Syndroms. Grundproblem dürfte aber das Gewicht der Geld-Milliarden über immer längere Zeiträume sein, mit dem die Mäzene des Gutmenschentums ihre ganz persönliche Version einer Zombieapokalypse herbeiführen. Diese dann zu bekämpfen, dürfte das daran anschließende Geschäftsmodell werden...
Ein Text fürs Geschichtsbuch.
„Wir sind lauter. Wir sind viele“, dröhnt derweil Luisa Neubauer im auf der Straße geführten, hasserfüllten „Kampf gegen Räächts“…
Das ist das eigentlich Beklemmende: Viel und laut paart sich mit perfide, selbstgerecht. Diese toxische Mischung breit und seit Jahren unterstützt durch die sogenannten Leitmedien.
Ein historischer Niedergang im Land, das einmal als Geburtsort der Diskursethik wahrgenommen werden konnte.
Als ich das Dossier des Verfassungsschutzes über H.G. Maassen las, das er angefordert und veröffentlicht hatte, war mein erster Impuls: Hier versuchen Beamte, durch offensichtlich bizarre Argumentation die ihnen aufgedrückte Aufgabe, M. anzuschwärzen, zu sabotieren.
Denn so verrückt, dass sie das, was da steht, ernst meinen, können sie doch nicht sein.
Inzwischen bin ich eines Besseren belehrt worden.
Wir leben in einem Irrenhaus, und eine Vielzahl von Amtsträgern unterwirft sich widerstandslos der Forderung von oben, sich wie Irre zu benehmen. Das Vertrauen in deutsche Beamte kann darüber nur langfristig Schaden nehmen. Inzwischen gehe ich davon aus, dass aus Institutionen wie dem VS eigentlich nur noch amtliche Desinformation kommt, wie aus dem ÖR. -
Gewundert an der Berichterstattung aller Medien über den öffentlichen Trump-Selensky-Eklat hat mich, dass dabei vollkommen untergegangen ist, wie Vance noch einmal deutlichst betont hat, dass die USA nur Länder verteidigen werden, in denen die Meinungsfreiheit geachtet wird. Uninteressant für deutsche Medien? -
Jetzt wird für eine neue Koalition darüber verhandelt, wie man am besten 800 oder 900 Milliarden neue Schulden aufnehmen kann (Pardon, „Schulden“ nennt man das ja nicht mehr, es ist natürlich „Sondervermögen“). U.a. für Verteidigung.
Der grossartige Ökonom Thomas Mayer, bekannt vom „Cicero“ und von der Deutschen Bank, hat auf Youtube die Fallstricke eines solchen Vorhabens ausgeführt. Er warnt u.a. davor, dass der Bondmarkt eine solche Schwemme an Emissionen womöglich gar nicht aufnehmen könnte, so dass die EZB als Käufer einspringen müsste. Die daraus resultierende Inflation käme den Politikern sogar zupass, da sie als „financial repression“ wie eine parlamentarisch nicht genehmigte Steuererhöhung wirken würde (Schulden und Tilgungen des Staates werden weniger wert).
Allerdings wirken sich wenige Dinge so destabilisierend für Regimes aus wie Inflation. Wir kennen dies aus Weimar, es hätte Erdogan fast die Wiederwahl gekostet (trotz vielfacher Wahlmanipulation), es hat die verkommene argentinische politische Klasse hinweggefegt, und es macht jetzt sogar im Iran ähnliche Probleme.
Gottseidank (ja, Sie lesen richtig) ist das nicht unser einziges ökonomisches Problem; wie zahlreiche hochqualifizierte Köpfe wie H. Sinn, D. Stelter, F. Hellmeyer und andere übereinstimmend diagnostizieren, rasen wir wirtschaftlich auf die Wand zu.
Da das Sein das Bewusstsein bestimmt, wie einmal ein bekannter Deutscher postulierte, wird das meiner Ansicht nach mit Sicherheit zu einer Delegitimierung der jetzigen herrschenden Mischpoke und zu einer regelrechten Ablösung einer ganzen „Elite“ im Sinne der ElitenzirkulatIon von Pareto und Michels führen.
Danach werden wir, nach Aufkehren der Brocken und Neuaufbau, vielleicht nicht mehr ganz den alten Wohlstand erreichen. Aber wenigstens werden wir nicht in einer Diktatur der Idioten leben müssen.
Viel und laut waren die Deutschen zweimal im 20. Jahrhundert. Mit bösen Folgen.