
Am 18. März 2025 entschied eine Zweidrittelmehrheit des Bundestags auf besonderen Wunsch der Grünen, den folgenden Satz ins Grundgesetz einzufügen: „Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten“.
Eigentlich soll eine Verfassung nur die Kompetenzen der Staatsgewalten und die Grundrechte der Bürger festschreiben, aber keine parteipolitisch geprägten Zielvorgaben. Die Union versichert, bei dem Satz handle es sich nicht um ein Staatsziel, sondern nur um eine Art besserer Protokollnotiz, um die Zweckbindung von gut 100 der 500 Milliarden festzuhalten, die in den Klima- und Transformationsfonds fließen sollen. Nach ihrer Darstellung folgt aus dieser Formulierung keine Pflicht des Staates, der Klimaneutralität bis 2045 eine überragende Bedeutung zuzumessen. Formaljuristisch mag das stimmen. Allerdings dürften aktivistische Organisationen trotzdem strategische Klagen genau auf diese Formulierung stützen. Und nicht nur sie, sondern möglicherweise auch Unternehmen, wenn ihnen Subventionen beispielsweise für ‚grünen Wasserstoff‘ nicht ausreichend erscheinen. Auf dem Weg über die Gerichte könnten sich die zwölf Worte und zwei Zahlen dann doch in eine Staats- und damit Bürgerverpflichtung verwandeln. In diesem Text soll es nur am Rand um die verfassungsrechtlichen Konsequenzen gehen, vor allem aber um die Frage: Was hieße ‘Klimaneutralität bis 2045‘, gemessen an den Zahlen des Jahres 2025?Auf dem Weltwirtschaftsforum im Januar in Davos erklärte Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck, der Anteil der Erneuerbaren Energien in Deutschland betrage jetzt 60 Prozent, in den kommenden Jahren würde er auf 80 Prozent steigen. Diese in der Öffentlichkeit häufig (nicht nur von ihm) genannte Zahl führt in die Irre – denn sie bezieht sich ausschließlich auf den Stromsektor. Tatsächlich stammten 2024 insgesamt 59,4 Prozent der inländisch erzeugten und eingespeisten Elektroenergie aus Wind-, Solar und Pflanzengas-Anlagen. Der Blick auf das gesamte Bild zeigt etwas ganz anderes: Der Anteil der erneuerbaren Energien, wie sie hier der Einfachheit halber genannt werden sollen, am so genannten Primärenergieverbrauch betrug 2024 gerade einmal insgesamt 20 Prozent, alle Sektoren zusammengefasst, also EE-Strom, Biokraftstoffe und Biogas zur Wärmegewinnung.
Das Erneuerbare-Energie-Gesetz der rot-grünen Regierung unter Gerhard Schröder trat am 1. April 2000 in Kraft. Es brauchte also fast 25 Jahre, um den Anteil der Erneuerbaren auf dieses Fünftel zu bringen, außerdem Gesamtinvestitionen, die nach groben Schätzungen eine Billion Euro übersteigen. Den größten Teil davon trugen nicht private Investoren, sondern die Bürger – einmal in ihrer Eigenschaft als Stromverbraucher, die bis zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage über ihre Stromrechnung zahlten und die Netzgebühren auf diese Weise immer noch zahlen, zum anderen als Steuerzahler, da die EEG-Umlage 2022 nicht, wie Politiker fast aller Parteien immer wieder erklärten, wegfiel, sondern seitdem einfach über den Klima- und Transformationsfonds an die Anlagenbetreiber fließt, also über eine spezielle Einrichtung des Bundeshaushaltes. Robert Habeck kommentierte diese Verschiebung des Rechnungspostens bekanntlich mit dem Satz: „Das zahlen jetzt nicht mehr die Bürger, sondern der Staat.“ Dazu kamen in der Vergangenheit noch Investitionszulagen und teilweise auch Staatsbeteiligungen für die Unternehmen der mittlerweile untergegangenen deutschen Solarindustrie, hohe Zuschüsse für die bisher bestenfalls punktuelle Erzeugung von ‘grünem Wasserstoff‘, Subventionen für den Absatz von Elektrofahrzeugen und vieles mehr.
‘Klimaneutral bis 2045‘ hieße, die restlichen – also fossilen – 80 Prozent des Primärenergieverbrauchs innerhalb von nur 20 Jahren vollständig zu ersetzen, jedenfalls fast vollständig, wenn man die CO2-Abscheidung (Carbon Capture and Storage, CCS) bei fossilen Kraftwerken abrechnet. Selbst wenn es erst einmal nicht um die Kosten, sondern nur um den technischen Prozess als solchen geht: Deutschland müsste also einen viermal so umfangreichen Umbau wie in den letzten 25 Jahren bewältigen – und das in nur zwei Jahrzehnten. Der Zuwachs der Erneuerbaren stellt also einen wesentlichen Faktor dar. Wie er vorankommt, das zeigt der Blick auf den Primärenergieverbrauch von 2023.
Auf den ersten Blick unterscheidet sich die Grafik nicht von der weiter oben. Bestenfalls in Details: Der Anteil der Erneuerbaren betrug hier 19,6 Prozent, er wuchs also unter einem Wirtschafts- und Klimaminister Habeck, der für sich Windkraft- und Solarausbaurekorde in Anspruch nimmt, gerade um 0,4 Prozentpunkte. Selbst nur in Bezug auf den Stromsektor fällt das Wachstum von 2023 zu 2024 mit 2,3 Prozent ziemlich bescheiden aus. Auch eine Tempoverdopplung brächte das Land also nicht in die Nähe der „Klimaneutralität“ bis 2045.
Wie passt das zu den verkündeten Ausbaurekorden? Nahezu alle Verlautbarungen aus Habecks Ministerium und in den meisten Medien operieren mit der installierten Leistung der Anlagen, die neu dazukommen.
Zwischen der installierten Leistung und der tatsächlichen Erzeugung besteht allerdings ein bestenfalls sehr lockerer Zusammenhang. Im Jahr 2021, also vor Beginn der Ampel-Regierung, betrug der Zubau von Windenergie an Land nach Angaben des Bundesverbandes Windenergie 1925 Megawatt. In Habecks Amtszeit entwickelte sich der Windkraft-Ausbau dann wie folgt:
2022: plus 2403 Megawatt, 2023: plus 3567, 2024: plus 3251 Megawatt.
Rekorde brachen dadurch nicht, 2017 beispielsweise lag der Zubau bei 5333 Megawatt.
Viel aussagekräftiger fällt allerdings der Vergleich zwischen zugebauter Kapazität und realer Windenergie-Einspeisung aus. Die lag im letzten Jahr vor Habecks Ära, also 2021, bei 122,4 Terawattstunden, im ersten Jahr des grünen Ministers bei 123,4 Terawattstunden, 2023 bei 139,8 und schließlich 2024 bei 136,4 Terawattstunden. Trotz der Errichtung von 635 neuen Windrädern im Jahr 2024 lieferte die Windkraft an Land im vergangenen Jahr also sogar weniger Ertrag als 2023. Während die Ausbauzahlen bis auf 2024 wachsen, bleibt die Erzeugungskurve bemerkenswert flach.
Zum einen liegt das an dem Naturprodukt Wind, dessen Stärke über den Zeitverlauf schwankt. Aber auch an einer simplen Logik: Wenn in der Zeit der Dunkelflaute am Jahresende kein Lufthauch geht, spielt es schlicht keine Rolle, wie viele Rotoren stillstehen. Ende 2024 zählte Deutschland 28.766 Windkraftanlagen an Land. Selbst die geplante Steigerung auf 35.000 Anlagen bis 2045 brächte eben keinen proportionalen Zuwachs der Stromproduktion aus dieser Quelle. Dazu kommt ein dritter von vielen Medien übersehener Faktor: An den besonders windertragreichen Standorten im Norden an der Küste stehen mittlerweile fast überall dort Windräder, wo sich überhaupt welche errichten lassen. In Spitzenlagen vor allem an der nordwestlichen Küste liefern Rotoren über 4000 Volllaststunden, also die Stromausbeute, die 4000 Jahresstunden maximaler Ausschöpfung der Kapazität entsprechen. Da die besten Plätze nicht mehr beliebig zur Verfügung stehen, weichen Windparkbetreiber zwangsläufig in weniger windige Gegenden aus, selbst in so genannte Schwachwindgebiete. Aus deshalb unterscheiden sich Zubau- und Einspeisungszahlen deutlich. Wenn Rotoren mittlerweile sogar im bergigen Voralpenland am Starnberger See stehen, verwundert es kaum, dass Installations- und reale Erzeugungszahlen immer weiter auseinanderlaufen. Der vierte (noch wenig erforschte) Begrenzungsfaktor heißt: Windschatten. Windparkprojekteure kennen das Phänomen schon lange, dass vor allem große Parks dem Wind so viel Energie entnehmen, dass sich der Effekt noch dutzende Kilometer weiter bemerkbar macht. Die Verdichtung des deutschen Windrad-Waldes führt also dazu, dass die Effizienz des Gesamtsystems sinkt. Bei der Windkraft auf See sieht es nicht besser aus. In dem „Ariadne-Report: Deutschland auf dem weg zur Klimaneutralität 2045“ des Bundesforschungsministeriums von 2021 heißt es:
„Aufgrund der im Zeitverlauf zunehmenden Bebauung in der Nordsee kommt es dort zu Abschattungseffekten, die dazu führen, dass die Volllaststunden im Mittel in 2030 trotz des weiteren technologischen Fortschrittes bis 2045 absinken.“
Etwas einfach gesagt: Die Windparks auf See stehen sich demnächst gegenseitig im Weg.
Für 2045 rechnet der „Ariadne-Report“ bei deutscher Windkraft auf See deshalb nur noch mit einem Schnitt von 3780 Volllaststunden. Das läge sogar noch unter dem, was sehr gute Anlagen an Land liefern. Vor allem aber bedeutet die Zahl eine nur sehr mäßige Ausbeute angesichts einer Jahresstundenzahl von 8760. Das heißt: Windkraft auf See, von der viele Energiewende-Enthusiasten vor Jahren behaupteten, sie sei „praktisch grundlastfähig“, erzeugt noch nicht einmal die Hälfte von dem, was die Kapazität der Anlagen theoretisch hergäbe.
Im Solarbereich wiederholt sich in Habecks Amtszeit das Auseinanderfallen von Installation und Erzeugung, und zwar noch deutlicher als bei Windkraft. Der Zubau steigerte sich wirklich eindrucksvoll, auch dank erhöhter Einspeisevergütungen: 2022 betrug das Plus an Kapazität 7480 Megawatt, 2023 brachte fast eine Verdopplung auf 14.630 Megawatt, 2024 nochmals einen Anstieg auf eine Kapazität von 15.900 Megawatt. Trotz der Beinahe-Verdopplung der Kapazität sank die Solarstromeinspeisung von 2022 zu 2023 sogar, nämlich von 54,3 auf 53,5 Terawattstunden. Im Jahr 2024 summierte sie sich auf 59,8 Terawattstunden. Auch hier: Zubau und Ertrag gehen völlig unterschiedliche Wege.
Soweit also die reine Erzeugungsfrage – nicht gerade unwichtig für einen Plan, die gesamte chemische und metallurgische Industrie, den gesamten Verkehrs- und Wärmesektor bis 2045 zu elektrifizieren, aber als Quellen ausschließlich Solar, Wind und Biogas zuzulassen und auf die grundlastfähige Kernkraft ausdrücklich zu verzichten. Mit Blick auf die Sonderschulden-Milliarden ausdrücklich für das Klimaneutralitätsziel rückt daneben die finanziell-volkswirtschaftliche Frage ins Zentrum. Ein Energiewenderekord ereignete sich nämlich wirklich in der Ägide von Robert Habeck, auch wenn er ausgerechnet diese Zahl nie erwähnt: Zu keiner Zeit gab es in Deutschland derart viele Stunden mit negativen oder Null-Strompreisen wie 2024. Lag die Zahl der Stunden mit Negativstrompreis – also einer Entsorgungsgebühr für weder benötigten noch speicherbaren Strom – im Jahr 2015 bei gerade 126, verzeichnete das Jahr 2024 insgesamt 457 Stunden mit Negativpreis an der Börse, plus 62 Stunden mit dem Preis Null.
Hier schlägt sich in nüchterne Zahlen nieder, wohin die Parole ‘Ausbau, Ausbau, Ausbau‘ bei einer nach Wetterlage schwankenden Einspeisung und ohne nennenswerte Speicher führt: Die deutschen Netzbetreiber müssen immer größere Strommengen in die Netze der Nachbarländer drücken – teilweise für 500 Euro pro Megawattstunde und mehr. Da in den Zeiten mit negativen und Null-Preisen Wind- und Solaranlagenbetreiber entweder weiter einspeisen und ihre staatlich festgelegten Tarife kassieren oder abregeln, dafür aber eine Entschädigung erhalten, was bedeutet, dass der steile Anstieg der Stunden, in denen Elektroenergie entweder nichts kostet oder teuer außer Landes geschafft werden muss, einen ebenso heftigen Anstieg der EEG-Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds verursacht. Denn mit dessen Steuergeld gleicht der Bund, siehe oben, die Differenz zwischen Börsenstrompreis und festen Einspeisegebühren der EE-Anlagenbetreiber aus, die 2023 im Schnitt über alle Erzeugungsarten laut Bundesnetzagentur 7,4 Cent pro Kilowattstunde betrugen. Vor diesem Hintergrund muss man auch das Stromimport/Export-Saldo Deutschlands lesen. Im Jahr 2023 führte die Bundesrepublik laut Bundesnetzagentur erstmals mehr Elektroenergie ein als aus. Das Defizit belief sich auf 11 Terawattstunden. Nur handelt es sich eben bei den 51 Terawattstunden des aus dem Ausland gekauften Stroms überwiegend um ein teures Gut, bei den 40 exportierten deutschen Terawattstunden aber um Strom, auf den Netzbetreiber und damit die Bürger noch kräftig draufzahlen, damit ihn überhaupt jemand abnimmt.
Nicht nur folgt also die EE-Stromproduktion nicht dem Anlagenzubau, sondern bleibt weit dahinter zurück. Von dem, was Windmühlen und Solaranlagen dann tatsächlich leisten, müssen die Netzbetreiber noch einen nicht geringen Anteil wegwerfen – und noch mehrere Milliarden Euro Entsorgungsgebühr hinterher. Oder sie regeln gleich kostenpflichtig ab, nämlich gerade an sehr sonnigen und windigen Tagen, also dann, wenn die Anlagen ihr Maximum liefern könnten.
Für das Jahr 2024 hatten die Netzbetreiber aus nicht ganz nachvollziehbaren Gründen die Differenz zwischen Börsenstrompreisen und Einspeisegebühren grob unterschätzt. Jedenfalls kalkulierten sie nur mit einer Lücke von 10,6 Milliarden Euro, auszugleichen über den Klima- und Transformationsfonds. Zum Jahresende 2024 zeichnete sich dann die reale Summe ab: 20 Milliarden, also fast das Doppelte.
Geht die wilde Installation von Wind- und Solaranlagen weiter – wofür alles spricht, da mittlerweile selbst die Union dem Ziel ‘Klimaneutral 2045‘ nachhängt – und hält der Bau von Speichern nicht annähernd Schritt, dann dürften sich die jährlichen Zahlungen aus dem Klima- und Transformationsfonds aus den dargestellten Gründen sehr schnell in die Richtung von 30 Milliarden und mehr bewegen. Auch deshalb, weil sich die von der alten Regierung beworbenen und bezuschussten Balkonkraftwerke nahezu durchweg nicht abregeln lassen. Das bedeutet: Sie speisen weiter munter ein, auch wenn schon eine riesige Stromüberkapazität das Netz an sonnigen Tagen an seine Grenzen bringt. Der Berliner Energieökonom Lion Hirth hält deshalb Entsorgungspreise von bis zu 1000 Euro pro Megawattstunde in naher Zukunft für nicht unrealistisch. Sollte selbst damit die so genannte „Markträumung“ nicht gelingen, müssten ganze Regionen mit besonders vielen Balkonkraftwerken im Sommer um die Mittagszeit gezielt vom Netz abgekoppelt werden, um das Gesamtsystem vor dem Zusammenbruch zu retten. Das Abklemmen größerer Gebiete ginge natürlich mit gewaltigen volkswirtschaftlichen Kosten einher, die sich allerdings winzig ausnähmen im Vergleich zu dem, was ein Blackout von nur 24 Stunden an Schaden verursachen würde.
Hier kommen wir zum eigentlichen Punkt der finanziellen Betrachtung: Eine Summe von jährlich gut 30 Milliarden nur für den Ausgleich zwischen Börsenstrompreis und festen Einspeisegebühren der EE-Anlagenbetreiber, das hieße die 100 Milliarden Sonderschulden, die in den Klima- und Transformationsfonds fließen sollen, würden unter diesen Umständen gerade einmal etwas mehr als drei Jahre reichen. Und kein Cent davon flösse in irgendwelche Energie-Investitionen, die – wie Politiker und Medienschaffende unverdrossen beteuern – eine fantastische Rendite in Gestalt von Wachstum und Arbeitsplätzen abwerfen sollen. Die Alternative würde lauten, den Zubau von Wind- und Solarkraftwerken zumindest so lange einzustellen, bis marktfähige Speicherlösungen im industriellen Maßstab existierten. Wenn die Bedingung „marktfähig“ lautet, lässt sich allerdings schlecht sagen, wann das der Fall ist. Ein Ausbaustopp ließe sich auch kaum durchsetzen, da der weitgehend ökonomieblinde politisch-mediale Apparat der Öffentlichkeit seit Jahren die Tonnenideologie einhämmert, jedes neue Windrad und jedes neue Solarfeld brächte Deutschland dem Klimasieg näher.
Also lautet die Logik weiter: Fieberhafter Zubau, bescheidene Erträge, davon wiederum immer mehr Wegwerf-Strom, entsorgt für fantastische Summen. Die andere Variante bestünde darin, die staatlichen Einspeisevergütungen für Solarpäpste und Windbarone zusammenzukürzen oder idealerweise ganz zu streichen. Ein Börsenstrompreis von Null bedeutete dann für die Betreiber auch Einnahmen von Null. Unter diesen Bedingungen würden ihre Kalkulationen allerdings reihenweise kollabieren. Im Jahr 2023 erhielten die EE-Betreiber insgesamt 17,4 Milliarden Euro an staatlich garantierten Einspeisegebühren, 2024 die erwähnten 20 Milliarden. Nichts spricht dafür, dass diese enorm einflussreiche und mit dem politischen Sektor aufs Engste verwobene Branche auch nur einen Bruchteil ihrer Privilegien freiwillig aufgibt.
Werfen wir noch ganz kurz einen Blick auf die Wegmarken, wie sie die Noch-Bundesregierung für den Pfad zur ‘Klimaneutralität 2045‘ setzt (auf dem die neue Koalition mindestens genau so eifrig weitergehen dürfte):
• Bis 2040 sieht die Planung des Bundeswirtschaftsministeriums die Erzeugung von ‘grünem Wasserstoff‘ in der Größenordnung von 430 Terawattstunden vor – was etwa 60 Prozent des heutigen Erdgas-Verbrauchs entspräche.
• Schon bis 2035 soll es Elektrolyseanlagen mit einer Gesamtkapazität von 34 Gigawatt geben.
• Bereits 2030 sollen in Deutschland 15 Millionen Elektroautos fahren und sechs Millionen Wärmepumpen arbeiten. Zum Abgleich: Ende 2024 gab es auf den Straßen der Bundesrepublik 1,79 Millionen vollelektrische Wagen – 3,6 Prozent des Bestandes. Alles in allem heizen heute 1,4 Millionen Wärmepumpen mal besser, mal schlechter. Angesichts des gewaltigen Einbruchs der Zahlen erscheint auch hier die Steigerung auf sechs Millionen in nur fünf Jahren so fantastisch wie seinerzeit die DDR-Wirtschaftspläne.
In ihrer „Transformationspfade“-Untersuchung geht die Boston Consulting Group (BCC) mit plausiblen Gründen davon aus, dass ‘grüner Wasserstoff‘ unter den deutschen Preisbedingungen – also den Ausgangspreisen von Wind- und Solarenergie mit ihren gesetzlich garantierten Vergütungen – auch 2040 noch deutlich teurer sein dürfte als Erdgas, selbst unter Einberechnung der steigenden CO2-Abgabe. Der gesamte Elektrolyseprozess bräuchte also staatliche Subventionen, genau so wie der Betrieb der Wind- und Solaranlagen. Auch für den Betrieb von Batteriegroßspeichern oder Wärmespeichern existiert auf absehbare Zeit kein Marktmodell: Selbst wenn es die nötigen Kapazitäten irgendwann gäbe – das Einspeichern und Vorhalten strategisch bedeutender Energiemengen beispielsweise im Sommer, um sie dann in der Dunkelflaute am Jahresende zu nutzen, ließe sich auf längere Sicht profitabel nur mit einem Preis pro ausgespeicherte Kilowattstunde bewerkstelligen, den weder ein Haushalt noch ein Unternehmen zahlen könnte. Die langfristige Stromspeicherung bräuchte also genauso staatliche Beihilfen jetzt schon die Erzeugung von Solar- und Windstrom und die Wärmepumpe.
Die Boston Consulting Group rechnet in ihrem Papier mit Kosten für die ‘Klimaneutralität 2045‘ von 1,1 Billionen Euro allein in den kommenden zehn Jahren bis 2035. Das entspräche bereits dem gesamten Sonderschuldentopf für Verteidigung, diverse Staatsausgaben mit der Aufschrift ‘Infrastruktur‘ und dem Zuschlag von 100 Milliarden mit der Aufschrift ‘Klima‘ – plus weitere zehn Prozent. André Thess, Professor für Energiespeichersysteme an der Universität Stuttgart, veranschlagt die Gesamtkosten der ‘Klimaneutralität bis 2045‘ auf 10 Billionen Euro auf 20 Jahre. In den sehr unterschiedlichen Zahlen liegt nicht unbedingt ein Widerspruch: Im merkelschen Sinn schaffen ließe sich der Teil der Transformation, der nach 2035 noch bleibt, nur mit einem exponentiell höheren finanziellen Aufwand. Berücksichtigt man, dass die 500 Milliarden Euro Extraschulden für ‘Infrastruktur‘ sich über 12 Jahre strecken, dann erscheinen sie tatsächlich ziemlich mickrig im Vergleich zu den Kosten für ein ‘klimaneutrales‘ Deutschland bis 20245, das jetzt im Grundgesetz steht.
Es gibt zu dieser Zielsetzung noch zweierlei anzumerken. Erstens bezieht sie sich auf ein Land, das schon jetzt weniger als zwei Prozent zum menschengemachten CO2-Ausstoß beiträgt. Der reale Einfluss eines ‘klimaneutralen‘ Deutschlands auf das globale Klima würde sich also im Bereich einer Fehlertoleranz beim Messen bewegen. Zweitens würde Deutschland trotzdem nicht wirklich ‘klimaneutral‘. Denn durch den Prozess würden zehntausende weitere Arbeitsplätze einfach nur in andere Länder verlagert; die Erzeugung der Güter an einem anderen Ort erzeugt natürlich immer noch Kohlendioxid, genauso wie ihr Transport nach Deutschland, wenn wir sie importieren. Es gibt nur ein anderes europäisches Land mit einem ähnlichen Plan der „Klimaneutralität“: Großbritannien. Dort heißt der große Plan der Labour-Regierung ‘Net Zero‘. Auf der Insel liegen die Strompreise mittlerweile sogar über den deutschen. Paul Marshall, Manager des Investmentfonds Marshall Wace – und, obwohl er der Finanzbranche angehört, entschiedener Kritiker von ‘Net Zero‘– meint: „Wir exportieren Jobs und importieren Emissionen, indem wir dann die Güter aus China und Indien kaufen.“
Die ‘Klimaneutralität‘ gibt es in Wirklichkeit auch 2045 nicht, unabhängig vom Aufwand. Aber die 1000 deutschen Sonderschuldenmilliarden nehmen sich im Vergleich mit den Kosten dieses Experiments tatsächlich wie Kleingeld aus. Von Robert Habeck stammt der emblematische Satz: „Am Ende ist es nur Geld.“ Die Pointe lautet: Selbst noch so viel Geld hilft bei der Erfüllung bestimmter Pläne nicht ernsthaft. Davon abgesehen verschwindet es aber auch nicht. Es wechselt nur den Besitzer.
Dieser Text erscheint auch auf Tichys Einblick.
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21. März, 2025Klimaschutz ins Grundgesetz heißt in letzter Konsequenz, daß jegliche Kritik an Klimakrisebehauptungen und Klimaschutzmaßnahmen als verfassungsfeindlich eingestuft werden kann. So viel zu den Chancen auf parlamentarischem Weg in absehbarer Zeit etwas verändern zu können. Auf parlamentarischem Weg kann man ein korruptes System aber eh nicht zerstören, das stand vor Gründung der AfD schon fest, ist ja auch nicht so, daß die AfD die erste Partei ihrer Art gewesen wäre.
Mich würde interessieren, wer demnächst größter Gläubiger wird. Blackrock vielleicht? Falls ein Unternehmen wie Blackrock wichtigster Kreditgeber wird, wem gehören dann die angeblich zu bauenden Brücken, Kasernen, Schulen und Straßen? Wenigstens müßte man den Namen BRD nicht ändern, steht dann einfach für Black Rock Dependance.
Google-Town und Amazon-City sind ebenfalls nicht mehr weit entfernt, nennt man offiziell nur 15-Minuten-Städte. Dann kann der Great Reset Wirklichkeit werden. Für die Agenda 2030 ist Merz schon vor der Wahl eingetreten, man sollte also nicht bloß auf die Eliten schimpfen, die meisten Eurer Nachbarn wollen es genau so haben.
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22. März, 2025Der ideologisch basierte Schwachsinn politischer Ziele, durch erneuerbare Energien das Klima zu schützen, beweist sich selbst schon dadurch, dass Energie nicht erneuerbar ist. Physik ist nicht widerlegbar und die Energieerhaltungsgesetze haben noch nie ihre Gültigkeit verloren. In einem geschlossenen System – und in dem existiert die Erde – ist die Summe aller Energien gleich. Energie kann umgewandelt, aber nicht erzeugt oder vernichtet werden.