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Wie die ARD aus Bloggern Nazis macht

Fake News, Hass, Hetze – diese Begriffstriade kommt in den Medien mittlerweile etwas seltener vor, auch deshalb, weil die Frage etwas drängender geworden ist, wer eigentlich welche Fake News und Hassbotschaften verbreitet. Die Sache ist etwas komplex. Jedenfalls kommen Falschnachrichten und Troll-Aktivitäten nicht so stereotyp aus Russland beziehungsweise von rechts und Rechtsaußen, wie es Wohlmeinende vor allem vor der Bundestagswahl verbreiteten.

Hörtipp: Diskussion über die Erklärung 2018 im Deutschlandfunk

Gibt es eigentlich einen öffentlichen Streit über die „Erklärung 2018“, mittlerweile umgewandelt in eine Massenpetition, die im Mai in den zuständigen Bundestag eingebracht werden soll? Bisher eigentlich kaum.

Was es gab, waren eine Flut von Beiträgen in diversen Medien, in denen die Erklärung, in der es um eine pragmatische Ordnung der Migration geht, mit den üblichen Begriffsstanzen „demokratiegefährdend“ (Titel, Thesen, Temperamente), „rechts“ und „Getümmel schäumender Wutbürger“ (Ernst Elitz) belegt wurde,

Wochenrückblick: Das Pluralismusdurchsetzungsgesetz kommt, der Golanwein geht

Bundesjustizministerin Katarina Barley ist größer als ihr Vorgänger Heiko Maas und mindestens so gut gekleidet wie er, aber vergleichsweise unbekannt. Das beschloss sie zu ändern, als sie in der vergangenen Woche auf einer Diskussionsveranstaltung des „Tagesspiegel“ forderte, Facebook müsse seinen Algorithmus so modifizieren, dass „vor allem bei den Themen Flüchtlinge und Gender“ den Usern künftig auch Lesevorschläge gemacht würden, die nicht ihrer Meinung und noch nicht einmal ihrem Leseinteresse entsprächen.

Linke Amoralisten

Seit der „Erklärung 2018“ heißt es oft, die Migrationspolitik Merkels sei vielleicht naiv, dafür aber moralisch. Nichts könnte falscher sein.

Ein regelmäßig wiederkehrender Einwand gegen die „Erklärung 2018“ lautet, sie sei eine Erklärung, „die Flüchtlingen die Solidarität aufkündigt“ (Thomas Assheuer in der ZEIT), sie richte sich gegen „die Schwächsten und machen sie zu Sündenböcken“, so eine Autorin namens Eva Leipprand, Vorsitzende des deutschen Schriftstellerverbands.

„Etappensieg für die Meinungsfreiheit“

Zum ersten Mal untersagt ein Gericht die Löschung eines Facebook-Posts. Der Hamburger Anwalt Joachim Steinhöfel rechnet mit einer Signalwirkung gegen willkürliche Eingriffe in sozialen Netzwerken

Als der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) in den letzten Tagen der alten großen Koalition 2017 dass Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) im Eilverfahren durch den Bundestag brachte, hatte sich schon eine Riege beachtlicher Experten dazu geäußert. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stufte es in einem Gutachten schon vor seiner Verabschiedung als grundgesetz- und europarechtswidrig ein (WD 10-3000-037/17). Auch der Hamburger Rechtsprofessor Karl-Heinz Ladeur und der Dortmunder Medienrechtler Tobias Gostomzyk zerpflückten die eilig zusammengeschriebenen Maas-Paragraphen in einem Gutachten.

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