Erinnerungspolitik gehört zu den Feldern, auf denen sich viele zu schaffen machen. Denn dafür braucht es weder Vor- noch überhaupt irgendwelche Kenntnisse. Ein Twitteraccount reicht.
Die Selbstabschaffung der wohlmeinenden Medien in der Zeit von hit pieces
Der Journalismus erzwingt den Vergleich geradezu: Sowohl im Fall Aiwanger als auch in der Geheimdienst-Affäre Faeser sehen sich Mitarbeiter von Blättern und Sender offenbar als Zuarbeiter. Das können sie tun. Nur: Warum dafür zahlen?
Moralgerichtshöfe, Unschuldsbeweise und der sowieso schreckliche Rest
Die Beschuldigungsfälle Aiwanger, Schönbohm und Lindemann zeigen das gleiche Muster: Es gelten keine Grundsätze der Rechtsordnung mehr. Die Süddeutsche und andere demolieren die Gesellschaft gründlicher, als es das Auschwitz-Pamphlet je gekonnt hätte
„Die Gerichtshöfe der Moral“, schrieb der Philosoph Hermann Lübbe, „kennen keine Prozessordnung.“ Der Satz stammt aus seiner Streitschrift „Politischer Moralismus“ von 1984. Lübbe konnte sich vor fast vierzig Jahren vieles vorstellen, aber wahrscheinlich keine Zukunft, in der Moralgerichtshöfe die reguläre Justiz einmal mehr oder weniger verdrängen würden.
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