In dem neuesten Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz findet sich eine bisher noch viel zu wenig beachtete Passage, die sich aus zweierlei Gründen von früheren Texten des Inlandsgeheimdienstes unterscheidet. Erstens wegen des Inhalts; es geht darin ausdrücklich weder um extremistische Bestrebungen oder Spionageabwehr, also das, was das Amt früher normalerweise beobachtet und bekämpft hatte. Zweitens wegen der Sprache. Die wiederum stammt aus noch älteren Zeiten. Außerdem noch aus einem anderen deutschen Staat.
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